Nur 5-Sterne-Kundenbewertungen auf der Website. Ist das unlauter?

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Eine Beschwerdeführerin stört sich an den Kundenbewertungen auf einer Webseite. Ihrer Ansicht nach sei die Angabe «5/5 [Sterne] sur 500 avis clients vérifiés» unrichtig. Der Google-Eintrag der Website beinhalte nur etwas mehr als 300 Kundenbewertungen und eine durchschnittliche Bewertung von 4,9 statt 5. Zudem veröffentliche die Beschwerdegegnerin nur 5-Sterne-Kundenbewertungen und unterlasse es, weniger günstige Rezensionen zu publizieren. Dies sei unlauter.

Die Beschwerdegegnerin argumentiert, dass die angezeigten Bewertungen nur zum Teil aus Google-Einträgen stammen würden. Teilweise würden diese auch auf direkte Rückmeldungen von Kunden zurückgehen. Zudem würden die veröffentlichten Einträge per Zufallsprinzip ausgewählt. Zu welchem Schluss die Lauterkeitskommission kommt und wie sie ihren Entscheid begründet, lesen Sie hier:

Zur Begründung (auf Französisch)