Fairness in der Werbung!
Dieses Anliegen hütet und verfolgt die Schweizerische Lauterkeitskommission seit ihrer Gründung vor über 55 Jahren. Werbung wandelt sich – Tag für Tag. Gerade die Werbung im digitalen Raum nimmt immer wieder neue Formen an.
Die Schweizerische Lauterkeitskommission wacht über die Fairness in der Werbung und vereinigt dabei viel Sachverstand sowie verschiedene Sichtweisen.
Philipp Kutter, Präsident SLK
Schweizerische Lauterkeitskommission
Die Schweizerische Lauterkeitskommission wurde 1966 von der KS Kommunikation Schweiz / CS Communication Suisse ins Leben gerufen. Sie ist eine neutrale, unabhängige Institution der Kommunikationsbranche zum Zweck der werblichen Selbstkontrolle. Jede Person ist befugt, kommerzielle Kommunikation, die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei der Lauterkeitskommission zu beanstanden. Die Kommission besteht aus drei Kammern, in welcher Konsumentinnen und Konsumenten, Medienschaffende und Werbende paritätisch vertreten sind. Die Schweizerische Lauterkeitskommission spricht keine staatlich durchsetzbaren Urteile aus. Sie erlässt Empfehlungen mit dem Ziel, dass diese von den Werbetreibenden zukünftig umgesetzt werden und somit rechtliche Risiken von Klagen oder Strafverfahren vor staatlichen Behörden vermieden werden können.
Als Mitglied der EASA (European Advertising Standards Alliance) ist die Schweizerische Lauterkeitskommission auch in der internationalen Dachorganisation der Werbeselbstkontrollorganisationen präsent.
Publikationshinweis
Die durch die Schweizerische Lauterkeitskommission veröffentlichten Entscheide dürfen durch Dritte vollumfänglich oder auszugsweise reproduziert oder sonstwie genutzt werden, sofern der Wortlaut nicht abgeändert und der Beschluss unter Namensnennung der SLK mit Angabe der jeweiligen Fall-Nr. zitiert wird.
Unzulässige Verwendung des SLK-Logos
Die SLK musste in verschiedenen Fällen gegen die ungefragte Benutzung ihres Logos durch Dritte vorgehen. In einem Fall wurden sogar gefälschte Schreiben der Lauterkeitskommission an Unternehmen versandt. Daher ist mit Nachdruck auf das Folgende hinzuweisen: Das Logo der Lauterkeitskommission ist marken- und urheberrechtlich geschützt. Die Benutzung des Logos ist nur mit vorgängiger ausdrücklicher Zustimmung der SLK erlaubt.
Marken- und Urheberrechtsverletzungen sowie das Fälschen von SLK-Schreiben können strafrechtliche Folgen haben. Entsprechend kam es auch im Fall des Versandes von gefälschten SLK-Briefen unter anderem zu einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung.