Hier finden Sie sämtliche verfügbaren Dokumente der Schweizerischen Lauterkeitskommission zum Herunterladen oder Bestellen.
Grundlagen
Die SLK stützt sich in ihrer Arbeit unter Berücksichtigung der Richtlinien der Internationalen Handelskammer (ICC) auf ihre Grundsätze, welche die schweizerischen Vorschriften aufgrund von Gesetzgebung und Rechtsprechung spezifisch berücksichtigen.
Geschäftsreglement
Geschäftsreglement – Ausgabe 2023
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Grundsätze der SLK
Konsolidierter ICC Kodex, Praxis der Werbe- und Marketingkommunikation Ausgabe 2018
Porträt: Der entscheidende Beitrag für faire Werbung
Richtlinien
Die SLK hat, in Anwendung und Konkretisierung der einschlägigen Normen aus UWG, KIG und Haftungsrecht Richtlinien für Tests ausgearbeitet. Ältere Richtlinien finden Sie unter «Weitere Dokumente».
Tätigkeitsberichte
Die SLK berichtet jedes Jahr zuhanden von Behörden, Kommunikationswirtschaft, Medien und interessierten Kreisen über ihre Tätigkeit des vergangenen Jahres.
Neben kurzen Darstellungen von Fällen mit allgemeinem Interesse finden sich darin verschiedene Statistiken über die Verfahren nach Tatbeständen, Branchen und Medien sowie eine Übersicht über die Anzahl Anfragen, Beschwerdefälle, Beschlüsse oder Rekurse, die die SLK behandelt hat. Weitere Ausführungen zur Lauterkeitskommission finden sich auch auf der Website des Bundesamtes für Statistik.
Selbstregulierung Dritter
In enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden Interessenverbänden hat die Lauterkeitskommission mit Branchen wie Alkohol, Tabak und Konsumkrediten spezielle Vereinbarungen getroffen. Im Rahmen der jeweiligen Selbstregulierung tritt die SLK als Beschwerde- und Kontrollorganisation auf – bei der Selbstregulierung der Konsumkreditwerbung erstmals gesetzlich legitimiert.
Verhaltenskodex der Alkoholindustrie
Vereinbarung Zigarettenindustrie
Konventionen zu Werbeeinschränkungen und Prävention des Vereins Konsumfinanzierung Schweiz (KFS) (vormals: VSKF) und des Schweizerischen Leasingverbandes (SLV) vom 27.11.2015 sowie der Swiss Payment Association (SPA) gültig ab 1.1.2022: