Darf Wasserkraft als «nachhaltig» bezeichnet werden?

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Ein Beschwerdeführer richtet seine Beschwerde gegen die Aussagen «Nachhaltige Energie für die Schweiz» und «Nachhaltige und sichere Energie für die Schweiz» auf einer Plakatwerbung mit Bezug auf die Wasserkraft. Diese Aussagen seien unwahr und irreführend, da Wasserkraft in der Schweiz grösstenteils nicht nachhaltig sei.

Die Beschwerdegegnerin beantragt die Abweisung der Beschwerde. Wasserkraft sei eine wesentliche und nachhaltige Komponente der Schweizer Energieversorgung, deren Bedeutung sowohl im nationalen als auch im globalen Kontext anerkannt sei. Die Energieerzeugung aus Wasserkraft mit Nachhaltigkeit in Verbindung zu bringen, sei daher nicht nur gerechtfertigt, sondern zwingend. Für die Beurteilung einer Massnahme der kommerziellen Kommunikation berücksichtigt die Lauterkeitskommission insbesondere das Verständnis der massgebenden Zielgruppe und den Gesamteindruck. Was das für die vorliegende Beschwerde heisst, lesen Sie hier:

Zur Begründung