Ganz Europa? Nein…
Die Beschwerdeführerin hält eine Werbung für ein mobiles Internetangebot für unlauter. In der Produktbeschreibung sei ein der Europaflagge ähnliches Abzeichen abgebildet. Ihrer Meinung nach wird deshalb erwartet, dass dieses Leistungspaket alle europäischen Länder abdeckt. Dies sei jedoch nicht der Fall für Slowenien und Kroatien.
Die Beschwerdegegnerin beantragt die Abweisung der Beschwerde. Es sei nicht die EU-Flagge verwendet worden, sondern nur ein Symbol, das dieser ähnlich sei. Ausserdem könnten mit einem Klick alle Länder anzeigt werden, für die das Angebot gelte.
Trotzdem hat die Beschwerdegegnerin bereits Massnahmen getroffen: Sie verstehe, dass die Verwendung eines Symbols, das einer EU-Flagge ähnle, zu Missverständnissen führen könne, weshalb sie das Symbol durch ein Flugzeug ersetzt habe. Ausserdem sei die Beschreibung des Leistungspakets angepasst worden. Hier erfahren Sie, wie die Lauterkeitskommission den Fall beurteilt: