Verfahren
- Nr. 144/23 (Irreführung – Bewerbung Kurspreis)
- Nr. 145/23 (Irreführung – Anpreisung von Ladenöffnungszeiten «Karfreitag + Ostermontag geöffnet.»)
- Nr. 132/23 (Keine Unlauterkeit – Bewerbung eines Cashback-Rabatts)
- N° 142/23
Unabhängig von einem Entscheid der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) zu einer Beschwerde wegen unfairer Werbung kann der Beschwerdeführer den gleichen Tatbestand vor einem ordentlichen Gericht zivil- oder strafrechtlich geltend machen. Die …
Schweizerische Lauterkeitskommission
Streulistrasse 9
8032 Zürich
044 211 79 22