Darf man mit einem KI-generierten Bild von Albert Einstein werben?
Ist es zulässig, mit einem KI-generierten Bild von Albert Einstein zu werben, ohne vorher die Zustimmung seiner Nachkommen eingeholt zu haben? Diese Frage stellt sich eine Beschwerdeführerin. Ja, findet die Beschwerdegegnerin.
Was sagt die Schweizerische Lauterkeitskommission dazu? Schliesslich besagt eine ihrer Regeln, dass es unlauter ist, wenn in der kommerziellen Kommunikation Angaben zur Identifizierung einer Person, wie z. B. ihren Namen, ihre visuelle Darstellung, ihre Zitate, ihre Stimme usw. ohne ihre ausdrückliche Zustimmung gemacht werden. Im vorliegenden Beispiel ist die Sachlage aber etwas anders. Warum, lesen Sie hier: