Biobaumwolle beworben, Polyester geliefert
Ein Online-Shop bewarb einen Pullover als Produkt aus Biobaumwolle. Nach der Bestellung erhielt die Beschwerdeführerin jedoch einen Pullover aus 100 Prozent Polyester, hergestellt in China. Auch der Auftritt des Shops vermittelte nach ihrer Darstellung einen anderen Eindruck von Material, Herkunft und Nachhaltigkeit.
Die SLK hiess die Beschwerde gut. Die Anbieterin hatte keine Stellungnahme eingereicht; die Ausführungen der Beschwerdeführerin blieben damit unwidersprochen. Für die Kommission war entscheidend, dass die Werbung einen Eindruck erweckte, der nicht dem tatsächlich gelieferten Produkt entsprach. Angaben zu Material, Herkunft und Produkteigenschaften müssen wahr und klar sein.
