1200 Kalorien in kurzer Zeit
In einem Instagram-Werbevideo wurde eine Behandlung beziehungsweise ein Gerät mit einem starken Wirkungsversprechen beworben: In kurzer Zeit sollten bis zu 1200 Kalorien verbrannt werden. Die Beschwerdeführerin hielt diese Aussage für objektiv falsch und wissenschaftlich nicht belegt.
Die SLK hiess die Beschwerde gut. Sie wertete die Aussage als konkrete Leistungsbehauptung, die vom Publikum als messbares Wirkungsversprechen verstanden wird. Die Anbieterin konnte die Richtigkeit dieser Aussage nicht belegen. Gerade im Fitness- und Beautybereich gilt: Wer mit konkreten Effekten wirbt, muss diese auch nachweisen können.
