CO2-frei produziert? Umweltaussagen müssen belegbar sein
Auf der Verpackung von Geschirrspültabs stand, die Tabletten würden vollständig in Frankreich hergestellt, in einer Fabrik, die ohne CO2-Emissionen funktioniere. Zudem recycle der Produktionsstandort alle Abfälle. Die Beschwerdeführerin hielt diese Umweltaussagen für irreführend.
Die SLK hiess die Beschwerde teilweise gut. Die Angabe zur Herstellung in Frankreich konnte belegt werden. Nicht ausreichend nachgewiesen war hingegen, dass die gesamte Fabrik ohne CO2-Emissionen betrieben wird und sämtliche Abfälle recycelt werden. Die Kommission erinnerte damit daran, dass Umweltversprechen klar, wahr und mit objektiven Grundlagen überprüfbar sein müssen.
