Ein Vape-Produkt wurde mit einer intelligenten Zugsteuerung und «Up to 15,000 Puffs» beworben. Der Beschwerdeführer hielt dagegen: Es gebe keine lernfähigen Algorithmen, sondern bloss eine fest programmierte Drucksensor-Logik. Das sei …
Swiss-Label-Logo ohne Mitgliedschaft, Medienlogos ohne redaktionelle Berichte, «bis zu 27 Minuten mehr REM-Schlaf». Gleich fünf Punkte beanstandete eine Konkurrentin an der Werbung eines Matratzenanbieters. Besonders heikel: der Begriff «Kassensturz Selbsttest». …
Ein Plakat für ein erotisches Angebot warb mit dem Satz «Das Verlangen fragt nicht um Erlaubnis», ergänzt durch die deutlich kleiner gesetzte Zeile «il suffit d’un oui». Fünf Beschwerden gingen …
Ein Fitnesscenter warb mit einer blonden Frau im orangen Badekleid vor Meereshintergrund. Die Kommission erkannte darin eine Anspielung auf die Serie Baywatch, aber keinen Bezug zu Fitnessdienstleistungen. Die Frau diente …
Ein Kinderbett wurde mit einem Dachaufbau samt Vorhängen abgebildet. Im Text stand, dass «Vorhänge, Kissen und Zubehör gegen Aufpreis» erhältlich seien. Was niemand ahnte: Auch der Rahmenaufbau selbst fiel unter …
Ein «traducteur instantané» wurde so beworben, dass ein Knopfdruck für die Audio-Übersetzung zu genügen schien. Tatsächlich funktioniert das Gerät nur, wenn es per Bluetooth mit einer App auf dem Smartphone …
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