Verfahren
- Nr. 101/18 (Keine unlautere Gewaltdarstellung – Werbespot für Raucherentwöhnungsprogramm)
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Handelt es sich um einen TV-Spot oder sind es zwei? Ist der Kalkreiniger so kraftvoll wie behauptet? Und gilt seine Wirkung auch für den mitbeworbenen Aktivschaum? Das waren drei der …
Die Beschwerde gegen einen TV-Spot mit maliziöser Handlung hat die Erste Kammer der Lauterkeitskommission abgewiesen. Die slapstickartige Szene sei als Parodie zu erkennen und verherrliche nicht die Gewalt.
Man zuckt …
Schweizerische Lauterkeitskommission
Streulistrasse 9
8032 Zürich
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