Wer in der Werbung eine Behauptung aufstellt, muss beweisen können, dass diese korrekt ist. Auch wenn sie nicht gesetzlich definiert ist. Andernfalls ist sie unlauter.

Ein Konsument störte sich an …

Wenn in einer Werbung eine Frau mit verbundenen Augen geniesserisch einen Schokoladeriegel verschlingt, handelt es sich nicht um eine diskriminierende Darstellung.

Die Bevölkerung ist in letzter Zeit erheblich sensibilisiert worden …