Wer in der Werbung eine Behauptung aufstellt, muss beweisen können, dass diese korrekt ist. Auch wenn sie nicht gesetzlich definiert ist. Andernfalls ist sie unlauter.
Ein Konsument störte sich an …
Wer in der Werbung eine Behauptung aufstellt, muss beweisen können, dass diese korrekt ist. Auch wenn sie nicht gesetzlich definiert ist. Andernfalls ist sie unlauter.
Ein Konsument störte sich an …
Wenn in einer Werbung eine Frau mit verbundenen Augen geniesserisch einen Schokoladeriegel verschlingt, handelt es sich nicht um eine diskriminierende Darstellung.
Die Bevölkerung ist in letzter Zeit erheblich sensibilisiert worden …
Schweizerische Lauterkeitskommission
Streulistrasse 9
8032 Zürich
044 211 79 22