Hängige Verfahren
- N° 198/11 (Marketing téléphonique – appel publicitaire sur un numéro de téléphone mobile non publié)
- Nr. 301/11 (Telefonmarketing – Anruf auf eine nicht eingetragene Nummer)
- Nr.
Pflichtangaben in der kommerziellen Kommunikation müssen gemäss Preisbekanntgabeverordnung einfach und klar lesbar sein. Dazu gehört auch eine Schriftgrösse, die ohne Vergrösserung zu entziffern ist.
Ein Konsument interessierte sich aufgrund eines …
Der Begriff «Aktion» kann nicht beliebig für die Kommunikation von Produkten verwendet werden. Es braucht eine zeitliche Begrenzung sowie Transparenz über den Grund der Preisreduktion.
Ein Unternehmen publizierte über Monate …
Schweizerische Lauterkeitskommission
Streulistrasse 9
8032 Zürich
044 211 79 22
