Wann ist eine Aktion eine Aktion?

,

Der Begriff «Aktion» kann nicht beliebig für die Kommunikation von Produkten verwendet werden. Es braucht eine zeitliche Begrenzung sowie Transparenz über den Grund der Preisreduktion.

Ein Unternehmen publizierte über Monate kleine Anzeigen mit dem Vermerk «Aktion». Diese Form der Kommunikation war einem Konkurrenten ein Dorn im Auge und er reichte Beschwerde ein bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK). Diese stellte fest, dass der Begriff «Aktion» dazu geeignet ist, auf ein Sonderangebot hinzuweisen, welches Konsumenten als Preisreduktion während einer bestimmten und kurzfristigen Zeitperiode verstehen. «Aktionen» werden meist zur Bekanntgabe von vorübergehend tieferen Preisen gemäss Art. 16 und 17 der Preisbekanntgabeverordnung eingesetzt. Dem Konsumenten soll erkennbar sein, welches der vorher und welches der aktuell gültige Preis ist. Oder zumindest soll erkennbar sein, welches der Grund der Reduktion ist. Aktionen werden häufig zur Lancierung eines Produktes, bei Ausverkauf oder Lagerräumungen eingesetzt. Werden allerdings über Monate dieselben Produkte als «Aktion» angepriesen, so widerspricht dies dem Verständnis des Durchschnittsadressaten. Auch der Vermerk «solange Vorrat» kann eine Aktion nicht rechtfertigen, wenn die zeitliche Begrenzung in Tat und Wahrheit nicht gegeben ist.

Die Erste Kammer der SLK ist der Meinung, dass diese Art der Kommunikation geeignet ist, beim Durchschnittskonsumenten Missverständnisse über die angepriesenen Sonderangebote hervorzurufen. Sie schreibt: «Es handelt sich um eine zumindest irreführende Angabe über das eigene Angebot und die vorrätige Menge im Sinn von Art. 3 lit b UWG. Die Beschwerde ist daher gutzuheissen.»

Weitere Beschlüsse der Ersten Kammer.

Piero Schäfer
Pressesprecher Lauterkeitskommission