Schweizer Flagge auf Importprodukten – ist hier etwas faul?
Wenn Verpackungen von Nahrungsergänzungsmitteln, die in Deutschland hergestellt und in die Schweiz importiert werden, die Aufschrift «Swiss formula» sowie die Schweizer Flagge tragen, sei dies unlauter. Damit gelangte ein Beschwerdeführer an die SLK. Die Angabe «Swiss formula» sei irreführend und unrichtig und somit unlauter. Es gäbe keinen Hinweis darauf, dass die Angabe «Swiss formula» eine spezifische Tätigkeit darstelle, die in der Schweiz stattfinden würde, argumentierte er. Die Verwendung der Schweizer Flagge auf importierten Produkten verstosse gegen das Wappenschutzgesetz sowie gegen das Markenschutzgesetz.
Zur Begründung (in französischer Sprache)