Beschwerden in englischer Sprache werden nicht mehr entgegengenommen

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In den letzten Monaten erreichten die SLK vermehrt Beschwerden in englischer Sprache. Das Geschäftsreglement hält allerdings klar fest, dass die Beschwerden in derjenigen Schweizer Amtssprache verfasst sein muss, in der die beanstandete kommerzielle Kommunikation veröffentlicht wird. Eine Lockerung dieser Praxis würde eine Änderung des Geschäftsreglements erfordern. Deshalb entschied das Plenum, dass künftig Eingaben in Nicht-Amtssprachen, insbesondere in englischer Sprache, nicht mehr entgegengenommen werden.

Geschäftsreglement der SLK