Rassistischer Werbespot?
Der Beschwerdeführer beanstandet den Einsatz eines dunkelhäutigen Darstellers in einem Werbespot. Der Protagonist habe keine andere Funktion, als eine weisse Frau aus ihren Träumen zu reissen und sie zum Eincremen mit Sonnencreme zu erinnern. Die Wahl eines stark dunkelhäutigen Darstellers für diese Funktion sei ein gezielt eingebauter rassistischer Gag auf Kosten der Hautfarbe.
Die Beschwerdegegnerin widerspricht. Der Werbespot sei in keiner Weise rassistisch. Der Darsteller werde in seiner Rolle weder abgewertet noch als anderen Menschen unterlegen dargestellt. Er werde auch nicht lächerlich gemacht oder in einer unterwürfigen Rolle dargestellt.
Die Erste Kammer der SLK wies die Beschwerde ab, merkte indessen an, dass die Lauterkeitskommission über Qualität, Güte und Geschmack einer Massnahme der kommerziellen Kommunikation nicht zu befinden habe.