Beschwerde gegen Bikiniwerbung mit minderjährigem Mädchen gutgeheissen

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Beim Einsatz von minderjährigen Models für Bademode und Unterwäsche ist bei Bildaufnahmen ein besonderer Fokus auf die Produktbezogenheit (Sachlichkeit) und die Wahl von altersgerechten, natürlichen Posen und Bildausschnitten (keine Objektivierung des Körpers) zu legen.

Das Alter der Models ist bei minderjährigen Models mit erhöhter Zurückhaltung zu respektieren. In einem von der Schweizerischen Lauterkeitskommission behandelten Fall empfahl sie der Beschwerdegegnerin, auf zwei konkrete Bilder inskünftig zu verzichten.

Zur Begründung