Zwei Beschwerden zu Feiertagen gutgeheissen
Für die Gesetzgebung über öffentliche Feiertage sind die Kantone zuständig. Lediglich der 1. August ist in der ganzen Schweiz ein den Sonntagen gleichgestellter Feiertag. Die Kantone dürfen höchstens acht weitere Feiertage im Jahr den Sonntagen gleichstellen. Der Karfreitag ist in 24 Kantonen einer dieser acht sonntäglichen Feiertage, der Ostermontag in 17 Kantonen und der 1. Mai in sieben Kantonen. In der kommerziellen Kommunikation ist darauf zu achten, dass Angebote mit Bezug zu Wochentagen oder Feiertagen so auszugestalten und zu formulieren sind, dass sie für die Durchschnittsadressaten genügend klar sind. Zwei Beschwerden in diesem Zusammenhang wurden durch die SLK gutgeheissen.
Zum Entscheid im ersten Fall
Zum Entscheid im zweiten Fall