Werbung eines Bordells führte zu fast 150 Beschwerden

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Gleich 147 Beschwerden, darunter 143 nach einem Aufruf einer Frauenorganisation, gingen bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission gegen ein Plakat eines Grossbordells ein. Das Sujet zeigte Frauen mit teilweise unbekleidetem Oberkörper. Der Vorwurf: geschlechterdiskriminierend, unangemessen, unangebracht. Doch wie bewertet die SLK ein solches Plakat rechtlich – und welche Rolle spielen Geschmack, Standort und Jugendschutz in ihrer Beurteilung? Hier lesen Sie mehr:

Zur Begründung