Sanktion: Unerwünschte Faxwerbung

Die Firma xxxxxxxx, 8008 Zürich, hat Werbefaxe an eine Faxnummer versandt, die im Swisscom Verzeichnis mit einem Stern versehen ist. Solche Werbefaxe sind unlauter im Sinne des Grundsatzes Nr. 4.4 Ziff. 2 der Lauterkeitskommission. Trotz Aufforderung durch die Lauterkeitskommission mittels Beschluss der Ersten Kammer vom 10. Februar 2005 (eröffnet am 2. März 2005), dieses unlautere Versenden von Werbefaxen zu unterlassen, hat die Firma xxxxxxxx an dieser unlauteren Praxis festgehalten.