Neue Veröffentlichungpraxis der Lauterkeitskommission

Die Schweizerische Lauterkeitskommission hat beschlossen, ihre Veröffentlichungspraxis zu ändern: Alle Fälle, die von einer der drei Kammern entschieden worden sind, werden nunmehr nach abgelaufener Rekursfrist auf der Homepage publiziert.

Ein Anliegen der neuen Präsidentin der Schweizerischen Lauterkeitskommission, Pascale Bruderer, ist es, die Lauterkeitskommission und deren Arbeit in der Öffentlichkeit bekannter zu machen. Anlässlich einer Plenarsitzung wurde deshalb beschlossen, die Arbeit der Kommission transparenter zu gestalten. Bisher wurden nur entweder medienmässig spannende Fälle publiziert, die in der Allgemeinheit gerade aktuell waren oder dann aber Urteile, deren Veröffentlichung Sanktionscharakter hatten.

Um dem Anspruch der höheren Bekanntheit und damit auch der Glaubwürdigkeit der Kommission vermehrt gerecht zu werden, werden seit kurzem alle Fälle, die von der Kommission behandelt und entschieden worden sind, auf der eigenen Homepage (www.lauterkeit.ch) veröffentlicht. Da es sich dabei nicht um eine Sanktionsmassnahme handelt, werden die Namen der Parteien jeweils weggelassen.

Die bisher praktizierte Pressearbeit sowie die Publikation als Sanktionsmassnahme werden gleichermassen weitergeführt.

Piero Schäfer
Pressesprecher Lauterkeitskommission