Ist eine Medienmitteilung kommerzielle Kommunikation?
Was kostet eine Woche Skifahren in der Saison 2024? Diese Frage beantwortete eine Bank mittels Test, der in verschiedenen Schweizer Skigebieten durchgeführt wurde. Die Ergebnisse kommunizierte sie in einer Medienmitteilung. Nach Ansicht der Beschwerdeführerin ist diese unlauter. Die Medienmitteilung verletze den Grundsatz «Durchführung und kommerzielle Kommunikation von Tests» sowie die Richtlinie für Tests der Lauterkeitskommission.
An der letzten Plenumssitzung diskutierten die Kammermitglieder und Experten aber nicht in erster Linie über den Inhalt der Mitteilung, sondern ob die SLK in diesem Fall überhaupt zuständig ist. Wie sie entschieden haben, lesen Sie hier: