Viel Aufmerksamkeit für die SLK im Jubiläumsjahr

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Das Berichtsjahr 2016 stand zwar ganz im Zeichen des 50-Jahr-Jubiläums der Selbstregulierungsorganisation der Kommunikationsbranche. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) deswegen ihre eigentliche Aufgabe vernachlässigt hätte. Ganz im Gegenteil. Laut Tätigkeitsbericht 2016 haben die drei Spruchkammern 95 Beschwerden und damit 24 (!) mehr be­handelt als im Vorjahr. Davon gutgeheissen wurde knapp die Hälfte, während 13 Beschwerden zu Rekursen geführt haben. Die Anzahl Anfragen beim juristischen Sekretär und beim Medienverantwortlichen hatten ebenfalls zugelegt und der SLK rundum viel Aufmerksamkeit beschert.

Im Jubiläumsjahr organisierte die Stiftung für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation zahl­reiche Aktivitäten nicht allein zum Feiern, sondern mit dem Ziel, die Kommunikationsbranche wie auch Politik, Medien und Konsumenten verstärkt für die Bedeutung der Selbstregulierung zu sensibilisieren. Dazu zählten unter anderen ein Anlass der parlamentarischen Gruppe Medien und Kommunikation (GMK) mit der ehemaligen SLK-Präsidentin Bundesrätin Doris Leuthard, Auftritte am Tag der Werbung und am Tag der Marke von Promarca, eine Ausstellung von Fällen aus der Praxis in der ADC Galerie sowie eine Tagung am Europa Institut der Universität Zürich. Am meisten Aufmerksamkeit erhielt allerdings dank grosszügigem Freespace in den Medien und vor allem auf Plakatstellen der APG die augenzwinkernde Jubiläumskampagne von Havas Zürich. Die drei Sujets dramatisierten klassische Gründe für Beschwerden bei der SLK: aggressive Werbung (ein zähnebleckendes Stück Torte), geschlechterdiskriminierende Wer­bung (eine Banane, die ihre Schale unzüchtig schürzt) und täuschende Werbung (ein Eis am Stiel, das uns eine lange Nase dreht). Eine Über­sicht über die Aktivitäten ist auf den Seiten 40-43 des Tätigkeitsberichts zu finden sowie auf der Website www.faire-werbung.ch im Bereich «Jubiläum».

Trend gebrochen

Der Trend der beiden Vorjahre, in denen die Anzahl Beschwerden rückläufig waren, ist im Jubiläumsjahr gebrochen worden. Nach zuletzt 71 Verfahren stieg die Anzahl Beschwerden 2016 auf 95 und damit um gut 30 Prozent. Daraus resultierten 80 Entscheide, die knapp zur Hälfte die jeweilige Beschwerde stützten, während 44 Prozent abgewiesen und auf knapp sieben Prozent erst gar nicht eingetreten wurde. Bei den Tatbeständen (Tätigkeitsbericht, Seite 28), liegen anteilsmässig die aggressiven Verkaufsmethoden weiter­hin in Front, machen jedoch nur noch gut einen Viertel der Beschwerden aus gegenüber gut einem Drittel im Jahr 2015. Annähernd gleich geblieben ist der Anteil Geschlechterdiskriminierungen mit 12 Prozent, knapp gefolgt vom Tatbestand «Beweislast» (Grundsatz Nr. 1.9), nach der jeder Werbetreibende die Richtigkeit seiner Werbeaussagen beweisen können muss. Mehr als verdoppelt haben sich dagegen auch in absoluten Zahlen die Beschwerden wegen vergleichender Werbung (11 statt 5). Dabei handelt es sich allesamt um sogenannten Konkurrenzbeschwerden, bei denen ein Unternehmen die Werbung eines Mit­bewerbers als unlauter erachtet.

Keine Korrelation mit gesellschaftlichen oder politischen Entwicklungen

Was die Branchen betrifft, so sind es nicht mehr Banken und Versicherungen, die am meisten Beschwer­den erhielten (7.6 % gegenüber 16.6 % 2015). Da sich die entsprechenden Beschwerden vor allem gegen zu aggressive Telefonanrufe der Krankenkassen richten, zeigt sich der gleiche Rückgang auch beim Tatbestand «Aggressive Verkaufsmethoden». Neuer «Leader» mit knapp 12 Prozent aller Beschwerden ist die Branche «Lebensmittel + Getränke» vor «Haus + Garten» mit 9 Prozent. Dass einzelne Branchen über die Jahre starken Schwankungen ausgesetzt sind, hängt in aller Regel nicht mit gesellschaftlichen oder politischen Entwicklungen überein. Eine Ausnahme sind die «Tabakwaren + Alkoholika», die 2013 und 2014 wegen der Diskussion um das neue Tabakproduktegesetz (TabPG) stark zugenommen hatten und inzwischen nur noch einzelne Beschwerden auf sich ziehen.

Das Medieninteresse ist weiter angestiegen

Erhielten der Kommunikationsbeauftragte und der juristische Sekretär im vergangenen Jahr noch knapp dreissig Medienanfragen, waren es im Jubiläumsjahr bereits 37. Das zeigt, dass das Interesse an den Fällen der Lauterkeitskommission und generell am Thema faire Werbung als Teil des Konsumentenschutzes offenbar weiter gestiegen ist. Das ist umso bemerkenswerter als nur gerade vier davon im Zu­sammenhang mit dem Jubiläum standen. Die Anfragen betrafen vor allem irreführende/täuschende und geschlechterdiskriminierende Werbung inkl. Bodyshaming (insgesamt 15).

Der Tätigkeitsbericht (deutsch und französisch) kann von der Website der SLK – www.faire-werbung.ch – kostenlos heruntergeladen oder in gedruckter Form beim SLK-Sekretariat bestellt werden: 044 211 79 22, info@lauterkeit.ch.

Thomas Meier
Kommunikationsbeauftragter Schweizerische Lauterkeitskommission