Newsletter ohne Einwilligung und ohne bestehende Kundenbeziehung
Viele kennen das Problem: Im eigenen Mailpostfach landen Newsletter, für die man sich nie angemeldet hat. So auch im vorliegenden Fall. Ein Unternehmen versendet Newsletter ohne vorherige Zustimmung und beruft sich auf frühere geschäftliche Kontakte. Doch reicht das aus, um die Nutzung einer E-Mail-Adresse zu rechtfertigen? Weshalb die SLK dies verneint, erläutert sie in ihrem Entscheid.
