«Heute bestellt, morgen geliefert» – nur ein leeres Versprechen?
Man liest es überall: «Heute bestellt, morgen geliefert» ist bei vielen Online-Shops zum Standard geworden. Auch im vorliegenden Fall wirbt ein Anbieter mit extrem kurzen Lieferzeiten. Beanstandet wird jedoch, dass diese nicht garantiert werden. Ab wann gelten Lieferzeitangaben als verbindliche Zusagen? Die SLK hat dazu Stellung genommen.
