Ungebrochenes Interesse an fairer Werbung – erneutes Rekordjahr für die SLK
Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) hat im Jahr 2025 so viele Beschwerdeverfahren behandelt wie noch nie zuvor. Insgesamt wurden 240 Beschwerden bearbeitet. Anzumerken ist, dass sich ein beachtlicher Teil davon gegen eine einzelne Plakatkampagne richtete.
Aber auch ohne diese aussergewöhnliche Häufung zeigt sich ein klares Bild: Das Interesse an fairer und transparenter kommerzieller Kommunikation bleibt hoch. Die Zahl der Beschwerden bewegt sich weiterhin deutlich über dem langjährigen Durchschnitt, der bei rund 110 Verfahren pro Jahr liegt.
.
Am meisten Beschwerden im Bereich Freizeit/Touristik/Hotel/Restaurant
Mit 15.3% hatte der Bereich Freizeit/Touristik/Hotel/Restaurant wie im Vorjahr den höchsten Anteil der Beschwerden zu verzeichnen, gefolgt von den Branchen Haus/Garten (11.6%) und Dienstleistung/Administration sowie Pharma/Gesundheit (je 7.4%).
Aufgeschlüsselt nach dem beanstandeten Medium bleibt der Bereich Internet mit Abstand der Spitzenreiter (40.5%), gefolgt von Direktmarketing (15.9%) und Aussenwerbung (11.5%). Die sozialen Medien (10.6%) rangieren auf dem 4. Platz.
Irreführung als häufigster Vorwurf
Der Vorwurf, der in 45.4% der Beschwerden mit Abstand am häufigsten – also in fast jeder zweiten Beschwerde – geltend gemacht wird, betrifft eine zentrale Anforderung an kommerzielle Kommunikation: sie muss richtig und nicht irreführend sein. Einen Rückgang von Beschwerden um erneut rund 7% gegenüber dem Vorjahr ist beim Bereich Aggressive Verkaufsmethoden (14.9%) festzustellen. Weiter folgt der Bereich Geschlechterdiskriminierung (8.8%), dessen Anteil von Jahr zu Jahr sinkt (2021 lag der Anteil noch bei 23.7%).
Rund zwei Drittel der Beschwerden wurden gutgeheissen
2025 wurden 64.9% der Beschwerden gutgeheissen, 29.7% wurden abgewiesen und auf 5.4% der Beschwerden konnten die Kammern nicht eintreten. Alle eingereichten Rekurse wurden durch das Plenum abgewiesen. Dabei ist festzuhalten, dass, wie in den Vorjahren, viele Rekurse eingereicht werden, um die Lauterkeitskommission zu einer Wiedererwägung anzuhalten, was aber nicht dem Sinn und Zweck des Rekursverfahrens entspricht.
Medieninteresse an neuen Werbeformen
Das Interesse der Öffentlichkeit an der Arbeit der Schweizerischen Lauterkeitskommission ist auf dem Niveau der Vorjahre. Im Fokus der Medien standen im vergangenen Jahr insbesondere neue Formen der kommerziellen Kommunikation. Dazu gehören etwa Influencermarketing und die Frage, wie kommerzielle Partnerschaften in sozialen Medien transparent gekennzeichnet werden müssen. Auch der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Werbung beschäftigte Medien und Öffentlichkeit zunehmend. Dabei stellt sich etwa die Frage, wie KI-generierte Inhalte in der kommerziellen Kommunikation gekennzeichnet werden müssen und welche Transparenz gegenüber dem Publikum erforderlich ist. «Für die Glaubwürdigkeit der Werbung ist entscheidend, dass kommerzielle Kommunikation auch hier klar erkennbar bleibt», sagt SLK-Präsident Philipp Kutter.
Exemplarische Entscheide zum Nachlesen
Wiederum sind im Tätigkeitsbericht einzelne, exemplarische Entscheide aufgeführt. Dabei ist festzuhalten, dass es sich beim Beschwerdeverfahren vor der Lauterkeitskommission um ein einfaches, summarisches Verfahren handelt, in welchem keine umfangreiche Beweisabnahme stattfindet wie vor den staatlichen Gerichten.
Weitere interessante Fälle und sonstige Informationen zur Lauterkeitskommission sind im vollständigen Tätigkeitsbericht einsehbar.
Anja Kutter
Kommunikationsbeauftragte SLK
