Wer sich und seine Leistung mittels unrichtigen und unnötig verletzenden Äusserungen mit anderen vergleicht, handelt unlauter.

In der Schweiz ist vergleichende Werbung grundsätzlich erlaubt. Allerdings sind einige Punkte dabei zu …

Obschon die Firma xxxxxxxx in London zur Einstellung ihrer unlauteren Werbung aufgefordert worden ist, hat sie den Faxversand an Schweizer Haushalte, die keine Werbung wünschen, nicht eingestellt.

In einem Massen-Faxversand …

Entscheide Volltext

Verfahren

  • Nr. 386/10 (Vergleich – Krankenkassen-Vergleichsdienst)
  • Nr. 407/10 (Blutige Robbenköpfe –Plakatekampagne «Modeopfer!»)
  • N° 117/11 (Publicité subliminale – carte de vœux d’anniversaire)
  • Nr. 129/11 (Jugendschutz – Plakat für Champagner

Entscheide Volltext

Verfahren

  • Nr. 341/10 (Herabsetzung – Inserate «Altgold-Ankauf»)
  • Nr. 357/10 (Preisbekanntgabe – Freie Fahrt mit dem GA)
  • N° 379/10 (Tromperie – «Tout le reste n’est que garniture.»)
  • Nr. 372/10

Wer es versäumt, in einer kommerziellen Kommunikation die Dauer eines speziellen Angebotes anzugeben, handelt schnell unlauter.

«Man kann nicht nicht kommunizieren» besagt ein geflügeltes Wort. Wie zutreffend es ist, hat …