Faire Werbung

in der kommerziellen Kommunikation

Faire Werbung

in der kommerziellen Kommunikation

Fairness in der Werbung!

Dieses Anliegen hütet und verfolgt die Schweizerische Lauterkeitskommission seit ihrer Gründung vor 60 Jahren. Werbung wandelt sich – Tag für Tag. Gerade die Werbung im digitalen Raum nimmt immer wieder neue Formen an.

Die Schweizerische Lauterkeitskommission wacht über die Fairness in der Werbung und vereinigt dabei viel Sachverstand sowie verschiedene Sichtweisen.

Philipp Kutter, Präsident SLK

News

Massnahme: AAA Global Transport GmbH, Erlenbach (Direktmarketing – Unerwünschter Flyer im Briefkasten trotz «Stopp Werbung»-Kleber)

Das Massnahmengesuch wird gutgeheissen und der Entscheid unter voller Namensnennung auf der Website der Lauterkeitskommission publiziert.
11. Mai 2026/von Liliane Kunz Salomone

Ungebrochenes Interesse an fairer Werbung – erneutes Rekordjahr für die SLK

Die SLK hat im Jahr 2025 so viele Beschwerdeverfahren behandelt wie noch nie zuvor. Insgesamt wurden 240 Beschwerden bearbeitet. Anzumerken ist, dass sich ein beachtlicher Teil davon gegen eine einzelne Plakatkampagne richtete. Aber auch ohne diese aussergewöhnliche Häufung zeigt sich ein klares Bild: Das Interesse an fairer und transparenter kommerzieller Kommunikation bleibt hoch.
30. März 2026/von Liliane Kunz Salomone

Massnahme: Hydro Service Schweiz AG, Wohlen AG (Beweispflicht – Werbeaussagen mit Bezug auf xxxxxxxx-Technologie, Kalkschutz und Umwelt)

Das Massnahmengesuch wird gutgeheissen und der Entscheid unter voller Namensnennung auf der Webseite der SLK publiziert.
4. März 2026/von Liliane Kunz Salomone

«Über 80 Jahre Familientradition» – obwohl das Unternehmen erst 2022 gegründet wurde

Eine Beschwerdeführerin beanstandet die Darstellung der Firmengeschichte auf der Website: Beworben werden jahrzehntelange Familientradition und eine Führung in dritter Generation, obwohl das Unternehmen in seiner heutigen Form erst seit wenigen Jahren besteht.
11. Februar 2026/von Liliane Kunz Salomone

Zusatzversicherung für Menschen mit Vorerkrankung – beworben mit «voller Deckung»

«Als einzige Versicherung […] bieten wir volle Deckung für Menschen mit Vorerkrankungen in der Zusatzversicherung», verspricht eine Versicherung.
11. Februar 2026/von Liliane Kunz Salomone

«Heute bestellt, morgen geliefert» – nur ein leeres Versprechen?

Man liest es überall: «Heute bestellt, morgen geliefert» ist bei vielen Online-Shops zum Standard geworden.
11. Februar 2026/von Liliane Kunz Salomone

Online-Shop mit «Zürich» im Namen – Sitz und Versand jedoch weit weg

Beanstandet wird der Auftritt eines Online-Shops mit starkem Schweiz-Bezug, obwohl es sich um einen Anbieter mit Sitz und Logistik in China handelt.
11. Februar 2026/von Liliane Kunz Salomone

Swissness-Werbung mit Schweizer Kreuz – geliefert wird Ware aus China

Ein Modeanbieter wirbt mit Schweizer Symbolik und entsprechenden Herkunftsangaben. Dies erweckt den Eindruck, die bestellte Ware stamme aus der Schweiz.
11. Februar 2026/von Liliane Kunz Salomone

Newsletter ohne Einwilligung und ohne bestehende Kundenbeziehung

Viele kennen das Problem: Im eigenen Mailpostfach landen Newsletter, für die man sich nie angemeldet hat.
11. Februar 2026/von Liliane Kunz Salomone

Schweizerische Lauterkeitskommission

Die Schweizerische Lauterkeitskommission wurde 1966 von der KS Kommunikation Schweiz / CS Communication Suisse ins Leben gerufen. Sie ist eine neutrale, unabhängige Institution der Kommunikationsbranche zum Zweck der werblichen Selbstkontrolle. Jede Person ist befugt, kommerzielle Kommunikation, die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei der Lauterkeitskommission zu beanstanden. Die Kommission besteht aus drei Kammern, in welcher Konsumentinnen und Konsumenten, Medienschaffende und Werbende paritätisch vertreten sind. Die Schweizerische Lauterkeitskommission spricht keine staatlich durchsetzbaren Urteile aus. Sie erlässt Empfehlungen mit dem Ziel, dass diese von den Werbetreibenden zukünftig umgesetzt werden und somit rechtliche Risiken von Klagen oder Strafverfahren vor staatlichen Behörden vermieden werden können.

Als Mitglied der EASA (European Advertising Standards Alliance) ist die Schweizerische Lauterkeitskommission auch in der internationalen Dachorganisation der Werbeselbstkontrollorganisationen präsent.

Publikationshinweis

Die durch die Schweizerische Lauterkeitskommission veröffentlichten Entscheide dürfen durch Dritte vollumfänglich oder auszugsweise reproduziert oder sonstwie genutzt werden, sofern der Wortlaut nicht abgeändert und der Beschluss unter Namensnennung der SLK mit Angabe der jeweiligen Fall-Nr. zitiert wird.

Unzulässige Verwendung des SLK-Logos

Die SLK musste in verschiedenen Fällen gegen die ungefragte Benutzung ihres Logos durch Dritte vorgehen. In einem Fall wurden sogar gefälschte Schreiben der Lauterkeitskommission an Unternehmen versandt. Daher ist mit Nachdruck auf das Folgende hinzuweisen: Das Logo der Lauterkeitskommission ist marken- und urheberrechtlich geschützt. Die Benutzung des Logos ist nur mit vorgängiger ausdrücklicher Zustimmung der SLK erlaubt.

Marken- und Urheberrechtsverletzungen sowie das Fälschen von SLK-Schreiben können strafrechtliche Folgen haben. Entsprechend kam es auch im Fall des Versandes von gefälschten SLK-Briefen unter anderem zu einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung.

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