Faire Werbung

in der kommerziellen Kommunikation

Faire Werbung

in der kommerziellen Kommunikation

Fairness in der Werbung!

Dieses Anliegen hütet und verfolgt die Schweizerische Lauterkeitskommission seit ihrer Gründung vor 60 Jahren. Werbung wandelt sich – Tag für Tag. Gerade die Werbung im digitalen Raum nimmt immer wieder neue Formen an.

Die Schweizerische Lauterkeitskommission wacht über die Fairness in der Werbung und vereinigt dabei viel Sachverstand sowie verschiedene Sichtweisen.

Philipp Kutter, Präsident SLK

News

Natürliche Hotelbucht statt feiner Sandstrand

In der Werbung für ein Hotel wurde die Strandlage unter anderem mit den Angaben «Sand», «naturbelassen», «Badeplattform», «Badeschuhe empfohlen» und «privat» beschrieben.
24. Juni 2026/von Liliane Kunz Salomone

CO2-frei produziert? Umweltaussagen müssen belegbar sein

Auf der Verpackung von Geschirrspültabs stand, die Tabletten würden vollständig in Frankreich hergestellt, in einer Fabrik, die ohne CO2-Emissionen funktioniere.
24. Juni 2026/von Liliane Kunz Salomone

Biobaumwolle beworben, Polyester geliefert

Ein Online-Shop bewarb einen Pullover als Produkt aus Biobaumwolle. Nach der Bestellung erhielt die Beschwerdeführerin jedoch einen Pullover aus 100 Prozent Polyester, hergestellt in China.
24. Juni 2026/von Liliane Kunz Salomone

1200 Kalorien in kurzer Zeit

In einem Instagram-Werbevideo wurde eine Behandlung beziehungsweise ein Gerät mit einem starken Wirkungsversprechen beworben: In kurzer Zeit sollten bis zu 1200 Kalorien verbrannt werden.
24. Juni 2026/von Liliane Kunz Salomone

News aus der Stiftung – Neu im Stiftungsrat: David Aschmann

Der Stiftungsrat der Stiftung für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation begrüsst ein neues Mitglied: Dr. iur. David Aschmann.
24. Juni 2026/von Liliane Kunz Salomone

Massnahme: AAA Global Transport GmbH, Erlenbach (Direktmarketing – Unerwünschter Flyer im Briefkasten trotz «Stopp Werbung»-Kleber)

Das Massnahmengesuch wird gutgeheissen und der Entscheid unter voller Namensnennung auf der Website der Lauterkeitskommission publiziert.
11. Mai 2026/von Liliane Kunz Salomone

Ungebrochenes Interesse an fairer Werbung – erneutes Rekordjahr für die SLK

Die SLK hat im Jahr 2025 so viele Beschwerdeverfahren behandelt wie noch nie zuvor. Insgesamt wurden 240 Beschwerden bearbeitet. Anzumerken ist, dass sich ein beachtlicher Teil davon gegen eine einzelne Plakatkampagne richtete. Aber auch ohne diese aussergewöhnliche Häufung zeigt sich ein klares Bild: Das Interesse an fairer und transparenter kommerzieller Kommunikation bleibt hoch.
30. März 2026/von Liliane Kunz Salomone

Massnahme: Hydro Service Schweiz AG, Wohlen AG (Beweispflicht – Werbeaussagen mit Bezug auf xxxxxxxx-Technologie, Kalkschutz und Umwelt)

Das Massnahmengesuch wird gutgeheissen und der Entscheid unter voller Namensnennung auf der Webseite der SLK publiziert.
4. März 2026/von Liliane Kunz Salomone

Schweizerische Lauterkeitskommission

Die Schweizerische Lauterkeitskommission wurde 1966 von der KS Kommunikation Schweiz / CS Communication Suisse ins Leben gerufen. Sie ist eine neutrale, unabhängige Institution der Kommunikationsbranche zum Zweck der werblichen Selbstkontrolle. Jede Person ist befugt, kommerzielle Kommunikation, die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei der Lauterkeitskommission zu beanstanden. Die Kommission besteht aus drei Kammern, in welcher Konsumentinnen und Konsumenten, Medienschaffende und Werbende paritätisch vertreten sind. Die Schweizerische Lauterkeitskommission spricht keine staatlich durchsetzbaren Urteile aus. Sie erlässt Empfehlungen mit dem Ziel, dass diese von den Werbetreibenden zukünftig umgesetzt werden und somit rechtliche Risiken von Klagen oder Strafverfahren vor staatlichen Behörden vermieden werden können.

Als Mitglied der EASA (European Advertising Standards Alliance) ist die Schweizerische Lauterkeitskommission auch in der internationalen Dachorganisation der Werbeselbstkontrollorganisationen präsent.

Publikationshinweis

Die durch die Schweizerische Lauterkeitskommission veröffentlichten Entscheide dürfen durch Dritte vollumfänglich oder auszugsweise reproduziert oder sonstwie genutzt werden, sofern der Wortlaut nicht abgeändert und der Beschluss unter Namensnennung der SLK mit Angabe der jeweiligen Fall-Nr. zitiert wird.

Unzulässige Verwendung des SLK-Logos

Die SLK musste in verschiedenen Fällen gegen die ungefragte Benutzung ihres Logos durch Dritte vorgehen. In einem Fall wurden sogar gefälschte Schreiben der Lauterkeitskommission an Unternehmen versandt. Daher ist mit Nachdruck auf das Folgende hinzuweisen: Das Logo der Lauterkeitskommission ist marken- und urheberrechtlich geschützt. Die Benutzung des Logos ist nur mit vorgängiger ausdrücklicher Zustimmung der SLK erlaubt.

Marken- und Urheberrechtsverletzungen sowie das Fälschen von SLK-Schreiben können strafrechtliche Folgen haben. Entsprechend kam es auch im Fall des Versandes von gefälschten SLK-Briefen unter anderem zu einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung.

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