Die präventive Wirkung der Lauterkeitskommission

Eine Beschwerde bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission führt häufig dazu, dass beanstandete Werbung abgeändert oder eingestellt wird. Und das mitunter schon bevor die entsprechende Beschwerde behandelt wird.

Die Schweizerische Lauterkeitskommission tagt sechs Mal pro Jahr. Ihre drei Kammern behandeln in diesem Zeitraum rund 300 Fälle. Mitte September hatte die Erste Kammer zum Beispiel knapp 30 Beschwerden zu beurteilen. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass bei einem halben Dutzend der vorliegenden Fälle die Beschwerdegegner Verständnis für die Einsprache hatten und von sich aus die kritisierte Werbung abänderten oder sogar ganz einstellten. Und zwar bevor die Beschwerde überhaupt von der Kommission behandelt wurde.

Nicht selten werden Werbetreibende erst durch eine Beschwerde auf den Umstand aufmerksam gemacht, dass etwas an ihrer Werbung nicht ganz einwandfrei ist. In der Hitze des Gefechtes und im kreativen Eifer kann schon einmal ein Inserat oder Plakat gestaltet werden, das bei näherer Betrachtung gegen die Grundsätze der Lauterkeitskommission verstösst. Da muss nicht immer böser Wille oder bewusste Täuschungs- oder Diskriminierungsabsicht dahinter stecken.

Immer wieder kommt es deshalb vor, dass Firmen einsichtig auf eine Kampagne verzichten und diese zurückziehen, wenn sie aufgrund einer Beschwerde auf den unlauteren Hintergrund hingewiesen werden. Nicht selten geschieht es gar, dass sich Werbetreibende entschuldigen. «Sie haben vollkommen Recht, wir hätten genug andere Auswahlmöglichkeiten gehabt», schrieb etwa ein Unternehmen, dessen Werbung von einem Konsumenten als diskriminierend bezeichnet wurde. Andere sehen zwar ein, dass sie nicht korrekt geworben haben, kritisieren aber gleichzeitig ihre Konkurrenz, die ebenfalls nicht ohne Fehl und Tadel sei.

Manche Firmen sind erstaunt über die Beschwerde und stellen fest, dass «keinerlei Kundenreklamationen eingegangen sind». Da es nicht im Interesse einer Firma liegen kann, die Kundschaft zu verletzen, reagierte ein Auftraggeber verständnisvoll und stellte fest: «Deshalb werden wir ab sofort und in Zukunft auf die kritisierten Aussagen in unserer Werbung verzichten.»

Das Einstellen einer Kampagne bedeutet freilich nicht, dass die Lauterkeitskommission auf die Beurteilung der Kampagne verzichtet. Sie muss vielmehr die Beschwerde gemäss ihren Grundsätzen behandeln. Und gegebenenfalls gar gutheissen.

Piero Schäfer
Pressesprecher Lauterkeitskommission