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Bearbeitungsgebühr: Betrifft die Beschwerde die Frage der Zulässigkeit der Zustellung an eine individuelle Adresse (z.B. Telefon, Fax, E-Mail, Werbemailing im Briefkasten etc.), so löst dies eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- aus. Nicht kostenpflichtig sind Beschwerden die den Inhalt dieser Kommunikationsmittel betreffen (z.B. Irreführung, Täuschung etc.).

Konkurrent: Richtet sich die Beschwerde gegen eine Konkurrentin der beschwerdeführenden Partei, ist eine Bearbeitungsgebühr von CHF 500 fällig.

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Die SLK nutzt die vorgenannten Daten ausschliesslich zur Bearbeitung der Beschwerde. Einzelheiten hierzu finden Sie in der Erklärung zum Datenschutz.

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Basis für die Abwicklung von Beschwerden ist das Geschäftsreglement der SLK. Bei offensichtlich falschen, anonymen oder unvollständigen Angaben behält sich die SLK ausdrücklich vor, Ihre Beschwerde nicht zu bearbeiten. Bitte achten Sie deshalb auf die korrekte Angabe Ihrer Daten.
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