Beschwerde einreichen

Zuständigkeit der SLK

Beschwerde einreichen

Beschwerden gegen unlautere kommerzielle Kommunikation (siehe Grundsatz Nr. A.3) können bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission mit dem zur Verfügung gestellten Beschwerdeformular eingereicht werden.

Kosten

Grundsätzlich sind die Beschwerdeverfahren kostenlos.
In bestimmten Fällen wird eine Bearbeitungsgebühr ↓ erhoben. Die gebührenpflichtigen Fälle finden Sie weiter unten.

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Nicht zuständig bei Beschwerden rund um

  • politische Werbung
  • religiöse Werbung
  • Werbung für gemeinnützige Organisationen
  • staatliche Werbekampagnen
  • vertragsrechtliche Fragen
  • redaktionelle Beiträge in Medien

Weiterführende kostenlose Beschwerdemöglichkeiten und Informationen zu UWG Straftatbeständen finden Sie unter den Links.

Bearbeitungsgebühr

Der Betrag ist vor Anhandnahme der Beschwerde zu überweisen. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens verbleibt eine allfällige Bearbeitungsgebühr der Kommission und ist im Verfahren vor der Schweizerischen Lauterkeitskommission nicht auf die Beschwerdegegnerin abwälzbar.

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Konkurrentenbeschwerde: CHF 500
Die Beschwerde richtet sich gegen eine Konkurrentin der beschwerdeführenden Partei.

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Zulässigkeit der Zustellung an Individualadresse: CHF 50
Die Beschwerde betrifft die Frage der Zulässigkeit der Zustellung an eine individuelle Adresse, wie Telefon, Fax, E-Mail, Werbemailing im Briefkasten direkt addressiert oder unadressiert etc. Nicht kostenpflichtig sind Beschwerden betreffend den Inhalt dieser Kommunikationsmittel (z.B. Irreführung, Täuschung etc.).

Weiterführende Beschwerdemöglichkeiten

Weiterführende kostenlose Beschwerdemöglichkeiten und Informationen zu UWG Straftatbeständen (Missachtung Sterneintrag, Werbefahrten, Registereintrag, Lockvogelangebote, Gewinnversprechen etc.), Konsumentenfallen, Internetbetrug, Telekommunikation, Radio, TV, Presse, grenzüberschreitenden Verbraucherbeschwerden, Preisbekanntgabepflicht, Rechtsprechung etc. finden Sie unter

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