Zahlreiche Medienanfragen zu Influencer-Werbung

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Im Zentrum der Tätigkeit der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) stand im vergangenen Jahr die komplette Überarbeitung und Neustrukturierung der Grundsätze sowie des Geschäftsreglements. Ein weiterer Markstein setzte der Abgang langjähriger, verdienter Kammer­mitglieder und Experten. Während die Anzahl Beschwerdeverfahren zurückging, ist das Interesse der Medien an der Arbeit der SLK nochmals gestiegen. Knapp 50 Prozent der 63 Beschwerden wurden ab­gewiesen, ebenso sechs von sieben Rekursen. Prozentual am meisten Fälle entfielen bezüglich Tatbe­stand auf die Geschlechterdiskriminierung, bezüglich Branche auf «Freizeit, Touristik, Hotellerie + Restaurant» sowie auf den Medienkanal Internet.

Zu den neuen Grundsätzen und zum neuen Reglement hat die Lauterkeitskommission bereits informiert. Die entsprechende Medienmitteilung «Näher an die Zeit. Näher an die Praxis.» ist auf der Website www.faire-werbung.ch im Bereich «Medien» zugänglich. Die wichtigsten Neuerungen sind zusätzliche Grundsätze zu den Themen «Body Shaming», «Ad Fraud» und Konsumkreditwerbung sowie die Verdeutlichung des Trennungsgrundsatzes, der unmissverständlich postuliert, dass auch auf Instagram und Youtube oder in einem Blog eindeutig zwischen Inhalten und Werbung unterschieden werden muss.

Neue Kommissionsmitglieder und Experten

Gleich im halben Dutzend sind seit Ende 2017 verdiente Kommissions­mitglieder und Experten zurück-getreten. De­missioniert haben Alexander Brunner (Oberrichter/Stiftung für Konsumentenschutz SKS), Ueli Custer (Journalist BR/Medienberater), Peter Leutenegger (Leading Swiss Agencies), Guido Sutter (SECO), Othmar Stadelmann (Admeira) sowie Urs Wolfensberger (WEMF). Die SLK ist stolz und glücklich, dass sie diese Vakanzen mit ausgewiesenen und hoch kompetenten Fachleuten vollwertig besetzen konnte. Die neuen Köpfe, die sich unentgeltlich für faire Werbung einsetzen, gehören Catherine Purgly (Leading Swiss Agencies), Suyana Siles (SECO), Lorenzo Cicco (Admeira), Eric Pahud (Bezirksrichter/SKS), Grégoire Perrin (CallNet.ch) sowie David Schärer (Rod Kommunikation).

Die Bereitschaft, eine Beschwerde einzureichen, sinkt offenbar

Die Anzahl Beschwerdeverfahren ist 2018 von 82 im Vorjahr auf 63 zurückgegangen. Weshalb, lässt sich nicht eindeutig sagen. Der Rückgang könnte damit zusammenhängen, dass im vergangenen Jahr domi­nante Themen wie Verstösse gegen den Stopp-Werbung-Kleber, aggressives Telefonmarketing oder Tabakwerbung fehlten, die in den Vorjahren viele Beschwerden ausgelöst haben. Anderseits sind bei der SLK ungefähr gleich viele Anrufe oder E-Mails mit Beanstandungen zu Werbemassnahmen eingegangen und sogar mehr Vorverfahren eröffnet worden als im Vorjahr. Deutlich gesunken ist offenbar die Bereit­schaft, das Beschwerdeformular auszufüllen und einzusenden.

Zwei von fünf Beschwerden betrafen das Internet

Das Internet ist der Medienkanal, der mit 40 Prozent die meisten Beschwerden provoziert hat; doppelt soviele wie das Direct Marketing und alle anderen Medien, auf die mit Ausnahme der Printwerbung (12 Prozent) jeweils weniger als zehn Prozent der Beschwerden entfielen. Ebenso klar war die Verteilung bei den Tatbeständen. Geschlechterdiskriminierung war in knapp 37 Prozent der Fälle Grund für die Beschwerden. In Bezug auf die Gesetzesgrundlage betraf der häufigste Beschwerdegrund mit annähernd 43 Prozent Art. 3 Abs. 1 lit. b des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb UWG. Demnach handelt unlauter, wer «über sich, seine Firma, seine Geschäftsbezeichnung, seine Waren, Werke oder Leistungen, deren Preise, die vorrätige Menge, die Art der Verkaufsveranstaltung oder über seine Ge­schäftsverhältnisse unrichtige oder irreführende  Angaben macht oder in entsprechender Weise Dritte im Wettbewerb begünstigt;…»

40 Prozent der Beschwerden wurden gutgeheissen

Aus Sicht der betroffenen Branchen standen mit knapp 13 Prozent am meisten Beschwerden im Zusam­men­hang mit der Werbung im Bereich «Freizeit, Touristik, Hotel + Restaurant», dicht gefolgt von «Lebens­mittel, Getränke» mit knapp 12 Prozent sowie «Haus, Garten» und «Dienstleistungen, Administration» mit jeweils rund 10 Prozent der Fälle. Knapp eine von zehn Beschwerden war eine sogenannte Konkurrenz­beschwerde eines Unternehmens gegen einen Mitbewerber. Die drei Kammern haben dabei in 40 Prozent der Fälle die Beschwerde gutgeheissen, knapp 50 Prozent abgelehnt und sind auf gut 10 Prozent gar nicht erst eingetreten.

Der Tätigkeitsbericht kann von der Website der SLK – www.faire-werbung.ch – kostenlos heruntergeladen oder in gedruckter Form beim SLK-Sekretariat bestellt werden: 044 211 79 22, info@lauterkeit.ch.

Thomas Meier
Kommunikationsbeauftragter