SLK interpretiert die neuen Telemarketingregeln

Am 1. April 2012 ist eine Regelung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten, welche insbesondere in der Direktmarketing-Branche zu erheblichen Unklarheiten geführt hat. Die Schweizerische Lauterkeitskommission hat nach Anhörung diverser Verbände und Behörden die Tatbestandselemente wie folgt ausgelegt.

Im betreffenden Artikel 3 Abs. 1 lit. u UWG gaben insbesondere die Begriffe «Telefonbuch», «Kunde», «Werbemitteilung» und «Dritte» sowie die «Wirkung des Sterneintrages» Anlass zu Diskussionen.

Telefonbuch
Basierend auf den fernmelderechtlichen Bestimmungen sind als «Telefonbuch» die Verzeichnisse der Telefondienstanbieter zu verstehen, welche direkt auf den Primärverzeichnissen der Fernmeldeanbieter beruhen, wie etwa die Swisscom Directories.

Wirkung des Sterneintrags
Geradezu existentiell für die Direktmarketing-Branche ist die Frage, auf welche Ausprägung des Dialogmarketings sich ein Sterneintrag auswirken soll. Nach Auffassung der SLK hat ein Sterneintrag keine Sperrwirkung für adressierte Werbung an Postadressen.

Was ist ein Kunde?
Der Begriff «Kunde» ist deshalb unklar, weil es nicht sein kann, dass Werbetreibende diejenigen Personen nicht ansprechen dürfen, mit denen sie in geschäftlichem Kontakt stehen. Dritte wären dagegen ausgenommen. Daher schlägt die SLK vor, «Kunde» mit «Abnehmern» respektive «Konsumenten» gleichzusetzen.

Was ist eine Werbemitteilung?
Werbemitteilungen sind Anrufe an einen unbestimmten Adressatenkreis mit dem Zweck der Beeinflussung des Angerufenen mit Blick auf den Abschluss eines Rechtsgeschäftes. Erfolgt der Anruf auf ein Bedürfnis des Angerufenen hin (wie etwa bei business to business), so handelt es sich nicht um eine «Werbemitteilung».

Wann ist jemand ein «Dritter»?
Hier ist die Frage entscheidend, ob eine Kundenbeziehung besteht. Liegt eine Zustimmungserklärung (opt-in) des Angerufenen vor, ist der Anrufer kein Dritter und der Anruf zulässig. Zu beachten sind im Einzelfall die gesamten Umstände einer Situation, d.h. es sind die Art und die Intensität der Beziehung zwischen Anrufer und Angerufenem zu prüfen. Nicht nötig ist eine Vertragssituation.

Wortlaut von Art. 3 Abs. 1 lit. u UWG:
«Unlauter handelt, wer den Vermerk im Telefonbuch nicht beachtet, dass ein Kunde keine Werbemitteilungen von Dritten erhalten möchte und dass seine Daten zu Zwecken der Direktwerbung nicht weitergegeben werden dürfen.»

Die Richtlinien zum Sterneintrag (deutsch) kann von www.www.faire-werbung.ch heruntergeladen werden.

Piero Schäfer
Pressesprecher Lauterkeitskommission