Selbstregulierung gestärkt

Die südafrikanische Schwesterorganisation der Schweizerischen Lauterkeitskommission, das Advertising Regulatory Board (ARB), wurde vor Gericht gezogen. Die Klägerinnen machten geltend, dass es unzulässig sei, wenn ARB Entscheide über Werbung von Unternehmen treffe, die nicht Mitglied von ARB sind. Die Klage wurde vollumfänglich abgewiesen.

Der Südafrikanische Supreme Court of Appeal hat das weltweit anerkannte System der Selbstregulierung in der Werbung gestärkt. Das Gericht war der Auffassung, dass das Advertising Regulatory Board (ARB) seine wichtige Funktion als Selbstkontrollorgan der Werbeindustrie nur erfüllen könne, wenn es auch Entscheide über Werbung von Unternehmen treffen kann, welche nicht Mitglied von ARB sind. ARB nehme eine Funktion von öffentlichem Interesse wahr, für welche es keiner weiteren gesetzlichen Grundlage bedürfe. Aus dem verfassungsmässig geschützten Recht der Meinungsäusserungsfreiheit stehe es den Mitgliedern von ARB (z.B. Plakatgesellschaften) zudem zu, von ARB gerügte Werbung nicht zu publizieren.

Die Würdigungen des Gerichts sind überzeugend und gelten in gleicher Art und Weise auch für die Tätigkeit der Schweizerischen Lauterkeitskommission.

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