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13. Januar 2009

Faire Werbung in Rot und Grün

Die Lauterkeitskommission hat sich ein neues Erscheinungsbild verpasst. Ausserdem erhielt sie einen Claim, der den Zweck ihrer Tätigkeit präzisiert:

«Faire Werbung».
Die Glaubwürdigkeit und Kompetenz der Schweizerischen Lauterkeitskommission hängt nicht zuletzt von der Bekanntheit und dem Auftritt der Institution ab. Aus diesem Grund hat die Kommission ihr Erscheinungsbild einer internen Überprüfung unterzogen. Eine Arbeitsgruppe hat sich deshalb zusammen mit Andy Hostettler, CEO der Werbeagentur TBWA, Gedanken über Alternativen gemacht. Bald wurde indes klar, dass es kein überzeugendes Synonym für das Wort Lauterkeit gibt. Die Kommission wird also auch in Zukunft so heissen, wie sie das seit 1966 tut: Schweizerische Lauterkeitskommission. Um das Gremium dennoch etwas griffiger erscheinen zu lassen, fand man aber eine Zusatzbezeichnung: «Faire Werbung». Gewissermassen als Claim für die Tätigkeit, soll dieser überall verständliche Begriff der eigentlichen Benennung vorangestellt werden.

Eine neue, rote Pupille
Gleichzeitig mit dem Claim hat die Agentur einen neuen grafischen Auftritt geschaffen. Die «Pupille» des seit langem geführten «Auges» erstrahlt neu rot, und die Schrift ist in den Farben Grün und Rot dargestellt. Dazu Andy Hostettler: «Ursprung der Überarbeitung des Logos war die Tatsache, dass die Worte «lauter» oder «Lauterkeit» im Deutschschweizer Sprachgebrauch nicht weit verbreitet sind und den Zweck der Kommission deshalb nicht selbsterklärend umschreiben. Der Zusatz «faire-werbung.ch» präzisiert ausserdem den Sinn und Zweck der Stiftung. Das bestehende Logo hatte ein gewisses Alter, eine nicht mehr zeitgemässe Grafik und eine scheintote Farbe. Mit der Integration des neuen Textes konnte nun ein Bild/Schriftlogo entwickelt werden, welches bedeutend frischer in der Landschaft steht, in den digitalen Medien auch optimal zur Geltung kommt und dessen Haltbarkeitsdatum so schnell nicht wieder abläuft.»

Die Präsidentin der Lauterkeitskommission, Nationalrätin, Pascale Bruderer, welche die Auffrischung angeregt hatte, begrüsst das neue Erscheinungsbild: «Die LK brauchte eine kleine optische Auffrischung, und ich bin dankbar, dass Andy Hostettler und seine Leute uns diesen – wie ich meine – gelungenen Vorschlag unterbreitet haben.»

Faire Werbung führt zur Homepage
Inzwischen hat die Agentur sämtliche Papiere der Kommission neu gestaltet. Das neue Erscheinungsbild wird seit Beginn des Jahres eingesetzt. Ausserdem führt der Begriff «Faire Werbung» automatisch auf die Homepage der Lauterkeitskommission und erhöht dergestalt die Chance, dass Leute, welche die Kommission suchen, im Internet fündig werden.

Piero Schäfer
Pressesprecher Lauterkeitskommission

22. April 2008

Fälle vor der Lauterkeitskommission

Nach Ablauf der Rekursfrist hat die Schweizerische Lauterkeitskommission die Urteile der Ersten Kammer auf der Homepage (www.lauterkeit.ch) veröffentlicht. Entsprechend dem aktuellen Trend gab es auch diesmal mehrere Beschwerden gegen sexistische Werbung.

Im letzten Jahr hat die Lauterkeitskommission, LK, beschlossen, die Fälle, welche sie zu beurteilen hat, nach abgelaufener Rekursfrist auf ihrer Homepage zu publizieren. Da es sich dabei nicht um eine eigentliche Sanktionsmassnahme handelt, werden die Firmen der Beschwerdegegner abgedeckt.

Die Fälle, welche die Erste Kammer zu behandeln hatte, waren mehrheitlich dem Thema Sexismus (Grundsatz Nr. 3.11) gewidmet. Von den vier zu diesem Sachverhalt eingereichten Beschwerden hiess die Kommission deren drei gut. Abgewiesen wurde eine Beschwerde, die sich gegen die Werbung für eine Castingshow eines TV-Senders gerichtet hatte.

Von insgesamt neun zu beurteilenden Beschwerden hat die Erste Kammer deren sechs als unlauter verurteilt. Ein Fall wurde zur Beurteilung an das Plenum weitergeleitet. Neben den drei sexistischen Fällen hiess die LK überdies die Beschwerde gegen die Werbung für ein Laser-Haarentfernungs-gerät gut, welche irreführende Behauptungen enthielt sowie eine Beschwerde im Zusammenhag mit einem Verkaufsgespräch, in welchem die Nennung des Kaufpreises umstritten war. Ebenfalls verurteilt wurde eine Firma, die es unterlassen hatte, im Internet die Angaben über den Preis ihrer Dienstleistung offensichtlich wahrnehmbar zu kommunizieren.

Die Fälle im Detail finden sich auf www.lauterkeit.ch unter «Entscheide».

Piero Schäfer
Pressesprecher Lauterkeitskommission

10. September 2007

Neue Veröffentlichungpraxis der Lauterkeitskommission

Die Schweizerische Lauterkeitskommission hat beschlossen, ihre Veröffentlichungspraxis zu ändern: Alle Fälle, die von einer der drei Kammern entschieden worden sind, werden nunmehr nach abgelaufener Rekursfrist auf der Homepage publiziert.

Ein Anliegen der neuen Präsidentin der Schweizerischen Lauterkeitskommission, Pascale Bruderer, ist es, die Lauterkeitskommission und deren Arbeit in der Öffentlichkeit bekannter zu machen. Anlässlich einer Plenarsitzung wurde deshalb beschlossen, die Arbeit der Kommission transparenter zu gestalten. Bisher wurden nur entweder medienmässig spannende Fälle publiziert, die in der Allgemeinheit gerade aktuell waren oder dann aber Urteile, deren Veröffentlichung Sanktionscharakter hatten.

Um dem Anspruch der höheren Bekanntheit und damit auch der Glaubwürdigkeit der Kommission vermehrt gerecht zu werden, werden seit kurzem alle Fälle, die von der Kommission behandelt und entschieden worden sind, auf der eigenen Homepage (www.lauterkeit.ch) veröffentlicht. Da es sich dabei nicht um eine Sanktionsmassnahme handelt, werden die Namen der Parteien jeweils weggelassen.

Die bisher praktizierte Pressearbeit sowie die Publikation als Sanktionsmassnahme werden gleichermassen weitergeführt.

Piero Schäfer
Pressesprecher Lauterkeitskommission

6. März 2003

Reger Kontakt zu den Medien

Nachdem die Lauterkeitskommission vor zwei Jahren mit Öffentlichkeitsarbeit begonnen hatte, manifestiert sich bei den Medien ein zunehmendes Interesse für Themen der Lauterkeit.

Die Öffentlichkeitsarbeit der Lauterkeitskommission hat bei den Medien generell ein verstärktes Bedürfnis nach Information hervorgerufen. Auf besonders reges Interesse stiess zu Beginn des Jahres 2002 bei Presse und Radios die gerichtliche Auseinandersetzung mit einem Zürcher Unternehmer, der sich von der Lauterkeitskommission in seiner Persönlichkeit verletzt gefühlt und deshalb Klage gegen dieselbe erhoben hatte. Ohne Erfolg freilich: Der Kläger zog sein Begehren sowohl vor dem Einzelrichter als auch vor dem EDI zurück, wo er eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht hatte.

Obschon sich die Pressestelle auf Grund dieses Gerichtsfalles publizistisch vorübergehend (bezüglich Veröffentlichung von Fällen aus der Praxis der LK) zurückgehalten hat, ist gleichwohl eine deutliche Zunahme an Medienkontakten zu registrieren. Die Berichterstattung über einige konkrete Fälle im Jahr zuvor hat diverse Redaktionen zunehmend auf die Thematik der Lauterkeit aufmerksam gemacht. Vor allem Medien aus der Romandie aber auch Radios, private und DRS 1 sowie ausländische TV-Sender (z.B BBC) haben sich nach der Arbeit der LK und deren Vorgehen erkundigt. Bei der Berichterstattung stehen jeweils spezifische Anliegen wie etwa Mailings mit Gewinnversprechungen oder die Aufforderung zur Eintragung in obskure Register im Vordergrund. Die JournalistInnen verfassen Artikel zu solch konkreten Themen und lassen sich dann bei der Pressestelle über Fälle in der Praxis informieren, was gelegentlich allerdings zu schwierigen Situationen führen kann, da die LK erst dann über Entscheide berichten kann, wenn die Rekursfrist abgelaufen ist.

Die aktivere Kommunikation der Lauterkeitskommission bewirkt nicht nur eine Zunahme der Beschwerden, sondern auch des allgemeinen medialen Interesses. Im Durchschnitt wird die Pressestelle pro Woche ein bis zwei Mal kontaktiert.

Der Tätigkeitsbericht 2002 kann unter «Dokumentation» als PDF-Datei heruntergeladen oder für CHF 3.- bestellt werden.

Piero Schäfer
Pressesprecher Lauterkeitskommission

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