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22. März 2016

Steigende Komplexität der Beschwerdefälle

Laut Tätigkeitsbericht 2015 der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) haben ihre drei Spruchkammern im letzten Jahr insgesamt 71 Beschwerden und 4 Rekurse behandelt. Davon gutge­heissen wurden 53.4 Prozent und damit knapp 8 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Anzahl Beschwerdeverfahren sowie die Anzahl Vorverfahren und Anfragen beim juristischen Sekretär waren wiederum rückläufig. Weiter gestiegen ist hingegen der Komplexitätsgrad der Beschwerden.

Der Trend aus dem Vorjahr, dass die Anzahl Beschwerden zurückgehen, hat sich auch im Berichtsjahr fortgesetzt. «Angesichts der gleichzeitig gestiegenen Komplexität der Beschwerden interpretieren wir den Rückgang dahingehend, dass unsere Arbeit Wirkung zeigt und Werbeauftraggeber wie Agenturen ein klareres Bewusstsein entwickelt haben, welche Werbung lauter ist und welche unlauter», erklärt Marc Schwenninger, der juristische Sekretär der SLK. «Unternehmen schätzen es, mit einer Konkurrenzbeschwerde ohne grossen Aufwand, in sehr kurzer Zeit und mit marginalen Kosten eine Beurteilung über die Werbung eines Mitbewerbers zu erhalten, die einem Gerichtsurteil sehr nahe kommt.» Entsprechend aufwendig sei es für ihn wie für die rund zwanzig ehrenamtlichen Kammermitglieder und Fachexperten geworden, die einzelnen Fälle zu prüfen und die Beschwerdebegründungen auszuarbeiten.

Konsumenten können sich besser gegen unliebsame Werbung wehren

Der Beschwerderückgang steht zudem nach wie vor im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Seit Anfang 2012 können sogenannte Individualbeschwerden (Fragen betreffend Zustellung von unerwünschten Mailings, Werbeanrufen, Werbefaxe usw.) auch beim Bundesamt für Wirtschaft (SECO) eingereicht werden. Die SLK hat zeitgleich für die Bearbeitung einer solchen Beschwerde eine Gebühr von CHF 50.– eingeführt. Das hat die Anzahl derartiger Beschwerden stark reduziert. «Kommt hinzu», so Schwenninger, «dass die Konsumenten in den vergangenen Jahren immer wirkungsvollere Mittel in die Hand erhalten haben, sich selbst gegen aufdringliche und aggressive Werbung zur Wehr zu setzen. Angefangen bei den Stopp-Werbung-Kleber über die Sterneinträge in den Telefonverzeichnissen bis zur Replay-Taste an der TV-Fernbedienung und den Adblockern im Internet.»

Weiter gesteigertes Medieninteresse

Die Bedeutung der SLK manifestiert sich auch am weiter gestiegenen Medieninteresse. Beinahe dreissig Mal wurden der Kommunikationsbeauftragte oder der juristische Sekretär kontaktiert. Der Grossteil der Anfragen basierte auf eigenen Recherchen der Medien. Dabei musste die SLK immer wieder Stellung zu grundsätzlichen Fragen nehmen. Solche Auskünfte ohne die Beurteilung von Werbesujets konnte die SLK beantworten; alle konkreten Anfragen wurden dagegen abgewiesen, da es den drei Spruchkammern vorbehalten ist, Beschwerden zu beurteilen.

Am meisten Beschwerden wegen aggressiven Verkaufsmethoden

Bei den Tatbeständen, gegen die 2015 Beschwerde eingereicht worden ist (Tätigkeitsbericht, Seite 24), liegen nach wie vor die aggressiven Verkaufsmethoden klar in Front, auch wenn sie gegenüber 2014 um 5 Prozentpunkte zurückgegangen sind. Sie machen jetzt gut einen Drittel aller Beschwerden aus, gefolgt von der Geschlechterdiskriminierung mit knapp 13 Prozent. Der Tatbestand «Tabak­waren + Alkoholika», der 2013 und 2014 stark zugenommen hat, ist um 9 Prozent auf 1.7 Prozent zurückgegangen. Offenbar stand das neue Tabakproduktegesetz (TabPG) im vergangenen Jahr nicht mehr so stark im Fokus. Stark zugelegt hat dagegen der Tatbestand der Beweislast: «Jeder Werbetreibende muss die Richtigkeit seiner Werbeaussagen beweisen können» (Grundsatz Nr. 1.9 der SLK). Was die Branchen betrifft, so gingen wiederum am meisten Beschwerden gegen Werbesujets von Banken und Versicherungen (aggressive Telefonanrufe der Krankenkassen) bzw. den Versandhandel ein. Stark rückläufig waren dagegen die Beschwerden gegen Telekommunikations-Unternehmen und – analog zum Rückgang bei den Tatbeständen – gegen die Alkohol- und Tabakbranche.

Parlamentarische Initiative zur Selbstregulierung

Staatliche Gerichte stehen heute vor grossen Herausforderungen. Chronische Überlastung, langwierige Verfahren, umfangreiche Bürokratie, massive Kosten, mangelndes branchenspezifisches Wissen sowie hohe Zugangshürden für die Konsumenten ist häufig anzutreffen. Vor diesem Hintergrund hat SLK-Präsidentin Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach in der Sommersession 2015 die parlamentarische Initiative «Selbstregulierung als Prüfkriterium in Botschaften und Erlassentwürfen» eingereicht. Sie verlangt, dass bei neuen Gesetzen, die die Wirtschaftsfreiheit einschränken, geprüft werden muss, ob eine Selbstregulierung nicht ebenso gut oder besser wäre. Christine Bulliard-Marbach sieht sich damit in Übereinstimmung mit der OECD und der Europäischen Union wie mit dem Schweizer Bundesrat. Die Haltung, wonach Selbstbestimmung und Eigenverantwortung grundsätzlich vor staatlichen Regelungen Vorrang haben sollen, setzte sich auch beim neuen Konsumkreditgesetz (KKG) durch, das am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist. Das KKG verbietet zwar aggressive Werbung, überlässt die Definition, was als aggressiv zu gelten hat, jedoch der betroffenen Branche. Gegen die Verletzung dieser Selbstregulierung kann Beschwerde bei der Lauterkeitskommission eingereicht werden. Vergleichbare Vereinbarungen hat die SLK bereits mit den Branchenorganisationen für alkoholische Getränke, Tabakprodukte und das Direktmarketing abgeschlossen.

Der Tätigkeitsbericht (deutsch und französisch) kann von der Website der Lauterkeitskommission faire-werbung.ch kostenlos heruntergeladen oder in gedruckter Form beim SLK-Sekretariat bestellt werden: 044 211 79 22, info@lauterkeit.ch.

Thomas Meier
Kommunikationsbeauftragter Schweizerische Lauterkeitskommission

15. Dezember 2014

5.11.2014, Zweite Kammer, Verfahren

Verfahren

  • Nr. 194/14 
(Konsumkredite – Berechnungsbeispiel, Firmenbezeichnung auf Werbeflyer)
  • Nr. 204/14 
(Impressumspflicht – Angabe der E-Mail Kontaktadresse)
  • Nr. 188/14 (Direktmarketing – Werbe-E-Mails trotz Sterneintrag, mehrfacher Abmahnung, ohne Abmeldemöglichkeit)
  • Nr. 200/14 (Direktmarketing – Unerwünschte Faxwerbung für Jobangebote trotz Sterneintrag und Abmahnung)
PDF
6. Mai 2014

Selbstregulierung ist im Trend

Die OECD unterstützt sie. Die EU unterstützt sie. Der Bundesrat unterstützt sie. Die Rede ist von der aussergerichtlichen Streitbeilegung oder Selbstregulierung der Wirtschaft. Denn die Vorteile gegenüber der Justiz sind überzeugend: niederschwelliger Zugang, geringe Kosten, schnelle Abwicklung, Entlastung der Gerichte. Die einzige Schweizer Institution im Bereich Konsumentenrecht, die alle diese Bedingungen erfüllt, ist die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK).

Am 6. Mai hat CVP-Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach, seit 2012 Präsidentin der Schweizerischen Lauterkeitskommission, im Polit-Forum Käftigturm des Bundes das neue Grundlagenpapier der SLK den Medien vorstellt. Anlass dafür bot die Debatte des Nationalrats im Rahmen ihrer Sondersession über das neue Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) vom 8. Mai. Entgegen der ursprünglichen Intention der parlamentarischen Initiative «Keine Werbung für Kleinkredite» hat die Wirtschaftskommission des Nationalrats WAK-N bekanntlich statt eines generellen Verbots eine Selbstregulierung der Branche vorgeschlagen. Der betroffene Verband Schweizerischer Kreditbanken und Finanzierungsinstitute (VSKF) hat als Schiedsgericht für die Einhaltung der Konvention die Lauterkeitskommission vorgeschlagen.

Wichtige Alternative zum Gang vor die Gerichte

«Die SLK ist die einzige aussergerichtliche Institution in der Schweiz im Bereich Konsumentenrecht, die die Voraussetzungen für eine alternative, aussergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten (Alternative Dispute Resolution, ADR) nach EU-Recht erfüllt», erläutert Nationalrätin Bulliard-Marbach. «Dazu zählen Unabhängigkeit, Transparenz, paritätische Zusammensetzung, kontradiktorische Verfahrensweise, Effizienz und Rechtmässigkeit.» Die Lauterkeitskommission geniesst weit über die Kommunikationsbranche hinaus grösste Akzeptanz und wird selbst in Lehre und Rechtsprechung als wichtige Instanz anerkannt. «Wir sind überzeugt», so die SLK-Präsidentin weiter, «dass wir nicht nur im KKG, sondern auch in weiteren Bereichen eine wichtige Alternative zum Gang vor die Gerichte sein können. Diese Kompetenz wollen wir künftig stärker in die politische Konsensfindung einbringen.» Bereits seit vielen Jahren wirkt die Lauterkeitskommission – neben ihrem eigentlichen Tätigkeitsfeld, der Beurteilung von Beschwerden gegen unlautere kommerzielle Kommunikation – erfolgreich als Schiedsgericht bei Differenzen im Zusammenhang mit der Bewerbung von alkoholischen Getränken und Tabakprodukten sowie dem Direktmarketing.

Weitere Informationen finden Sie im beiliegenden Grundlagenpapier «Der entscheidende Beitrag für faire Werbung» sowie auf der Website der Lauterkeitskommission faire-werbung.ch. Ihre Fragen beantworten wir jedoch genauso gerne persönlich.

Thomas Meier
Kommunikationsbeauftragter

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Ernastrasse 22
8004 Zürich

044 211 79 22
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