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19. März 2007

Pascale Bruderer ersetzt Doris Leuthard

Pascale Bruderer ist zur neuen Präsidentin der Schweizerischen Lauterkeitskommission gewählt worden. Die Aargauer Nationalrätin ersetzt Bundesrätin Doris Leuthard, die das Amt seit 2000 innegehabt hatte.

Bruderer

Pascale Bruderer
Politologin/Nationalrätin
Präsidentin der Schweizerischen Lauterkeitskommission

Traditionellerweise wird das Präsidium der Schweizerischen Lauterkeitskommission von einer hochrangigen, politischen Persönlichkeit bekleidet. Bis im Sommer 2006, als sie in den Bundesrat berufen wurde, hatte Nationalrätin Doris Leuthard der Kommission vorgestanden. Nach mehrmonatiger Evaluation hat der Präsident der Stiftung für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation, Ständerat Carlo Schmid-Sutter, die SP-Nationalrätin Pascale Bruderer als Nachfolgerin von Doris Leuthard gewinnen können. Anlässlich der Sitzung vom 16. März bestätigte der Stiftungsrat die Wahl der 30-jährigen Aargauerin.

Pascale Bruderer stammt aus Baden, wo sie auch lebt. In Zürich hat sie Politikwissenschaft studiert. Bereits als 20-Jährige übernahm sie das erste politische Amt: Sie wurde jüngstes Mitglied im Badener Einwohnerrat. 2001 wählte sie das Volk in den Grossen Rat, und ein Jahr später rutschte sie infolge des Rücktritts eines Aargauer Volksvertreters in den Nationalrat nach. Pascale Bruderer hat über zwei Dutzend Vorstösse im Parlament eingereicht. Darunter in erster Linie solche im Behinderten- und im Bildungswesen aber auch auffallend viele zum Thema Sport.

Piero Schäfer
Pressesprecher Lauterkeitskommission

1. Juni 2001

Ein europäisches Unikat

Seit 35 Jahren fördert die Schweizerische Lauterkeitskommission die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation. Und in ihrer Form ist sie sogar ein europäisches Unikat.

Die Arbeit der 1966 von der Schweizer Werbung ins Leben gerufenen Lauterkeitskommission (LK) ist mit der eines Gerichtes vergleichbar. Und deren Präsidentin, Doris Leuthard, ist Juristin. Die Nationalrätin aus dem Kanton Aargau eröffnete den Workshop mit grundlegenden Ausführungen über Zweck und Struktur der Kommission. Sie sei, meinte die Anwältin nicht ohne Stolz, ein europäisches Unikat, weil sie im Gegensatz zu ähnlichen Institutionen in anderen Ländern bei ihrer Arbeit nicht bloss Branchenrichtlinien, sondern Gesetze des Privat- und des öffentlichen Rechts als Massstab ansetzt. Die LK ist demnach nicht ein Selbstregulierungs-, sondern ein Selbstkontrollorgan.

Massstab:
Der Durchschnittskonsument

Die Lauterkeitskommission ist ein paritätisch zusammengesetztes Gremium, an welchem Vertreter der Werbung, der Medien und der Konsumenten partizipieren. Dies vor allem deshalb, weil sich die Werbung in erster Linie an Letztere, eben die Konsumenten, richtet. Sie sind es denn auch, die sich in der Regel von unlauterer Werbung betroffen fühlen und auch die Möglichkeit haben, unentgeltlich Beschwerde bei der LK zu erheben. Alexander Brunner, Oberrichter und Vorsitzender der 2. Kammer der LK ging auf das Leitbild des Konsumenten ein. Der grösste Teil der Klagen an die LK stammen aus dem «Spannungsfeld» Werbetreibender und Konsument. Immer wieder taucht bei der Beurteilung von Beschwerden aus der Bevölkerung die Frage auf: «Wie kommt die kritisierte Werbung beim Durchschnittskäufer an, wie beurteilt er die strittige Anzeige oder das Mailing?» Brunner erläuterte diesen Fragenkomplex anhand des normativen Prinzips: Der sogenannte Durchschnittskäufer ist 1. durchschnittlich informiert und aufgeklärt, er nimmt 2. die Information mit konzentrierter Aufmerksamkeit wahr und stellt sie 3. in einen vernünftigen Zusammenhang. Erst wenn ein dermassen definierter Konsument als Massstab herbeigezogen wird, kann eine Beschwerde auch wirklich beurteilt werden.

E-Mails:
Reine Belästigung

Seit kurzem spielen im Lauterkeitsrecht zunehmend E-Mails eine Rolle: Immer häufiger hat sich der Internetnutzer mit Botschaften zu beschäftigen, die seinen Computer förmlich überschwemmen. Mischa Senn, Prorektor der Hochschule für Gestaltung und Kunst in Zürich und Fachexperte der LK zeigte, wie ungeliebt solche elektronische Mailings sind. Eine Studie in Deutschland hat ergeben, dass 93 % der Befragten sich von E-Mails zu Werbezwecken belästigt fühlen. Die E-Mail-Schwemme hat zusätzlich auch eine volkswirtschaftliche Komponente: Gemäss einer Schätzung gehen infolge Manipulation mit E-Mails und der damit verbundenen Vereitelung der eigentlichen Arbeitsleistung weltweit pro Jahr 15 Milliarden Franken verloren. Und angesichts der Zunahme dieser Mails ist auch bei der LK mit einer Flut von Klagen zu rechnen, denn E-Mails unterliegen sehr wohl den Richtlinien der Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation, respektive dem UWG und anderen Gesetzen.

Den Abschluss dieser ebenso interessanten wie anspruchsvollen Tagung bildete die Behandlung der grenzüberschreitenden unlauteren Werbung. Guido Sutter – Leiter Recht des Staatssekretariates für Wirtschaft, seco – erklärte, wann und von wem eine beanstandete Kampagne, die in einem Land konzipiert, aber in einem anderen Land zum Einsatz kommt, rechtlich behandelt wird. Die Schweiz hält sich da beispielsweise an das Auswirkungsprinzip. Für sie ist also das Recht jenes Landes anzuwenden, in welchem die Werbung wirken soll. Anders sehen das die Briten: Für sie gilt das Herkunftsprinzip. Wenn also eine Werbung eine Schweizer Adresse aufweist, muss sich ihrer Meinung nach die Schweizer Instanz, im konkreten Fall also die Schweizerische Lauterkeitskommission, damit befassen. Ein Umstand, der zu erheblichen Diskussionen und aufgrund der zunehmenden Fälle im grenzüberschreitenden Kontext auch zu mehr Arbeitsbelastung der drei Kammern der LK führt.

Piero Schäfer
Pressesprecher Lauterkeitskommission

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