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2. April 2020

Höchststand der Beschwerden seit 2013

Im vergangenen Jahr haben die drei Kammern der SLK gemäss Tätigkeitsbericht 2019 insgesamt 97 Beschwerden beurteilt; davon haben sie die Hälfte gutgeheissen, 36 Prozent abgewie­sen und sind auf 14 Prozent gar nicht eingetreten.

Die Anzahl Beschwerdeverfahren ist 2019 wieder auf knapp hundert gestiegen. Das ist ein Höchststand seit 2013; seither schwankte die Anzahl zwischen 63 und 95. Diese Fluktuation hat keinen spezifischen Grund, auch wenn zuweilen einzelne Themen wie die Missachtung des Stopp-Werbung-Klebers, aggres­sives Telefonmarketing, die Tabakwerbung, die im Rahmen der Erstberatung des Tabakprodukte­gesetzes (TabPG) unter Beschuss geriet, oder aktuell das Influencer-Marketing «Konjunktur» haben.

Von den insgesamt 97 Beschwerden waren 8 (8%) Konkurrenzbeschwerden eines Unternehmens gegen einen Mitbewerber. Die drei Kammern ha­ben in knapp 50 Prozent der Fälle die Beschwerde gutgeheis­sen, 36 Prozent abgelehnt und sind auf gut 14 Prozent nicht eingetreten. Von den fünf Rekursen, die das Plenum aller drei Kammern zu beurteilen hatte, hat die SLK einem stattgegeben.

Gesetzesgrundlagen: Fast immer das UWG

Gerade einmal knapp 12 Prozent aller Beschwerden betrafen Gesetze und Richtlinien wie das Marken- oder Wappenschutzgesetz, die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) oder den Codex der Internationalen Handelskammer (ICC) für die Marketing Kommunikation. Alle anderen Entscheide der Lauterkeitskom­mission stützten sich auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das belegt einerseits, wie wichtig das UWG für die Fairness in der Werbung generell und für die Grundsätze der SLK im Beson­de­ren ist. Anderseits zeigt es, dass die Lauterkeitskommission ihre Entscheide nicht im rechtsfreien Raum fällt, sondern primär auf ihre Grundsätze abstützt, die eine branchenspezifische Auslegung der lauter­keitsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des UWG, sind. Das bedeutet, dass unlautere Wer­bung unabhängig von einer Beschwerde bei der SLK jederzeit auf gerichtlichem Weg eingeklagt werden kann.

Tatbestände: Geschlechterdiskriminierung sowie aggressive Verkaufs-und Werbemethoden

Was die Tatbestände betrifft, so zeigt sich über das langjährige Mittel, dass meist die beiden gleichen Grundsätze am häufigsten betroffen sind. Zum einen «Geschlechterdiskriminierende kommerzielle Kommunikation» (B.8), zum anderen «Aggressive Verkaufs-und Werbemethoden im Fernabsatz» (C.4); das war auch 2019 der Fall mit 22.5 Prozent bzw. 12.4 Prozent aller Beschwerden. Die Schwankungen innerhalb der Tatbestände sind dabei rein zufällig. Nicht zufällig sind Beschwerden nach Grundsatz Nr. B.15 mit 19.1 Prozent aller Fälle zu den beiden «Spitzenreitern» gestossen. Er verlangt, dass kommer­zielle Kommunikation «gleichgültig, in welcher Form sie erscheint oder welches Medium sie benutzt», von den Durchschnitts­konsumenten auf einen Blick als solche erkannt wird.

Medienkanäle: Natürlich das Internet

Grund für die Zunahme der Beschwerden nach Grundsatz Nr. B.15 sind zahlreiche Beschwerden der Stif­tung für Konsumentenschutz SKS gegen prominente Schweizer Influencerinnen und Influencer. Sie hät­ten in ihren jeweiligen Instagram-Posts zu wenig deutlich oder gar nicht darauf hingewiesen, dass sie aus primär kommerziellen Gründen gepostet worden sind. Die beträchtliche Anzahl solcher Beschwer­den hat mit dazu beigetragen, dass das Internet unter den betroffenen Medienkanälen mit 37.3 Prozent aller Fälle klar zuvorderst liegt. Darin spiegelt sich mehr oder weniger die Entwicklung im gesamten Werbe­markt. Nach dem Internet zogen Direktmarketing und Aussenwerbung die meisten Beschwerden auf sich. Auf der anderen Seite ist die Anzahl Beschwerden gegen Printkampagnen in den letzten drei Jahren massiv von rund 17 auf gut 7 Prozent zurückgegangen.

Der Tätigkeitsbericht kann von der Website der SLK – faire-werbung.ch – kostenlos heruntergeladen oder in gedruckter Form beim SLK-Sekretariat bestellt werden: 044 211 79 22, info@lauterkeit.ch.

Thomas Meier
Kommunikationsbeauftragter

11. März 2019

Zahlreiche Medienanfragen zu Influencer-Werbung

Im Zentrum der Tätigkeit der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) stand im vergangenen Jahr die komplette Überarbeitung und Neustrukturierung der Grundsätze sowie des Geschäftsreglements. Ein weiterer Markstein setzte der Abgang langjähriger, verdienter Kammer­mitglieder und Experten. Während die Anzahl Beschwerdeverfahren zurückging, ist das Interesse der Medien an der Arbeit der SLK nochmals gestiegen. Knapp 50 Prozent der 63 Beschwerden wurden ab­gewiesen, ebenso sechs von sieben Rekursen. Prozentual am meisten Fälle entfielen bezüglich Tatbe­stand auf die Geschlechterdiskriminierung, bezüglich Branche auf «Freizeit, Touristik, Hotellerie + Restaurant» sowie auf den Medienkanal Internet.

Zu den neuen Grundsätzen und zum neuen Reglement hat die Lauterkeitskommission bereits informiert. Die entsprechende Medienmitteilung «Näher an die Zeit. Näher an die Praxis.» ist auf der Website faire-werbung.ch im Bereich «Medien» zugänglich. Die wichtigsten Neuerungen sind zusätzliche Grundsätze zu den Themen «Body Shaming», «Ad Fraud» und Konsumkreditwerbung sowie die Verdeutlichung des Trennungsgrundsatzes, der unmissverständlich postuliert, dass auch auf Instagram und Youtube oder in einem Blog eindeutig zwischen Inhalten und Werbung unterschieden werden muss.

Neue Kommissionsmitglieder und Experten

Gleich im halben Dutzend sind seit Ende 2017 verdiente Kommissions­mitglieder und Experten zurück-getreten. De­missioniert haben Alexander Brunner (Oberrichter/Stiftung für Konsumentenschutz SKS), Ueli Custer (Journalist BR/Medienberater), Peter Leutenegger (Leading Swiss Agencies), Guido Sutter (SECO), Othmar Stadelmann (Admeira) sowie Urs Wolfensberger (WEMF). Die SLK ist stolz und glücklich, dass sie diese Vakanzen mit ausgewiesenen und hoch kompetenten Fachleuten vollwertig besetzen konnte. Die neuen Köpfe, die sich unentgeltlich für faire Werbung einsetzen, gehören Catherine Purgly (Leading Swiss Agencies), Suyana Siles (SECO), Lorenzo Cicco (Admeira), Eric Pahud (Bezirksrichter/SKS), Grégoire Perrin (CallNet.ch) sowie David Schärer (Rod Kommunikation).

Die Bereitschaft, eine Beschwerde einzureichen, sinkt offenbar

Die Anzahl Beschwerdeverfahren ist 2018 von 82 im Vorjahr auf 63 zurückgegangen. Weshalb, lässt sich nicht eindeutig sagen. Der Rückgang könnte damit zusammenhängen, dass im vergangenen Jahr domi­nante Themen wie Verstösse gegen den Stopp-Werbung-Kleber, aggressives Telefonmarketing oder Tabakwerbung fehlten, die in den Vorjahren viele Beschwerden ausgelöst haben. Anderseits sind bei der SLK ungefähr gleich viele Anrufe oder E-Mails mit Beanstandungen zu Werbemassnahmen eingegangen und sogar mehr Vorverfahren eröffnet worden als im Vorjahr. Deutlich gesunken ist offenbar die Bereit­schaft, das Beschwerdeformular auszufüllen und einzusenden.

Zwei von fünf Beschwerden betrafen das Internet

Das Internet ist der Medienkanal, der mit 40 Prozent die meisten Beschwerden provoziert hat; doppelt soviele wie das Direct Marketing und alle anderen Medien, auf die mit Ausnahme der Printwerbung (12 Prozent) jeweils weniger als zehn Prozent der Beschwerden entfielen. Ebenso klar war die Verteilung bei den Tatbeständen. Geschlechterdiskriminierung war in knapp 37 Prozent der Fälle Grund für die Beschwerden. In Bezug auf die Gesetzesgrundlage betraf der häufigste Beschwerdegrund mit annähernd 43 Prozent Art. 3 Abs. 1 lit. b des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb UWG. Demnach handelt unlauter, wer «über sich, seine Firma, seine Geschäftsbezeichnung, seine Waren, Werke oder Leistungen, deren Preise, die vorrätige Menge, die Art der Verkaufsveranstaltung oder über seine Ge­schäftsverhältnisse unrichtige oder irreführende  Angaben macht oder in entsprechender Weise Dritte im Wettbewerb begünstigt;…»

40 Prozent der Beschwerden wurden gutgeheissen

Aus Sicht der betroffenen Branchen standen mit knapp 13 Prozent am meisten Beschwerden im Zusam­men­hang mit der Werbung im Bereich «Freizeit, Touristik, Hotel + Restaurant», dicht gefolgt von «Lebens­mittel, Getränke» mit knapp 12 Prozent sowie «Haus, Garten» und «Dienstleistungen, Administration» mit jeweils rund 10 Prozent der Fälle. Knapp eine von zehn Beschwerden war eine sogenannte Konkurrenz­beschwerde eines Unternehmens gegen einen Mitbewerber. Die drei Kammern haben dabei in 40 Prozent der Fälle die Beschwerde gutgeheissen, knapp 50 Prozent abgelehnt und sind auf gut 10 Prozent gar nicht erst eingetreten.

Der Tätigkeitsbericht kann von der Website der SLK – faire-werbung.ch – kostenlos heruntergeladen oder in gedruckter Form beim SLK-Sekretariat bestellt werden: 044 211 79 22, info@lauterkeit.ch.

Thomas Meier
Kommunikationsbeauftragter

11. April 2018

Neue Expertinnen und Experten in Stiftung und Lauterkeitskommission

An ihrer Jahressitzung 2018 hat die Stiftung der Schweizer Werbung für die Lauter­keit in der kommerziellen Kommunikation drei neue Expertinnen und Experten in ihre Gremien gewählt: Lorenzo Cicco von Admeira in den Stiftungsrat sowie Catherine Purgly, LSA, und David Schärer, Rod Kommuni­kation, als Kammermitglieder der Lauter­keitskommission. Zusammen ersetzen sie 45 Jahre Erfahrung und Einsatz für faire Werbung.

Für eine dreijährige Amtszeit vom 1. Mai 2018 bis 30. April 2021 hat die Stiftung der Schweizer Werbung für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation zwei neue Kammermitglieder sowie einen neuen Stiftungsrat gewählt. Neue Kammermitglieder sind Catherine Purgly, Geschäftsführerin des Verbandes Leading Swiss Agencies, die Peter Leutenegger in der Zweiten Kammer ersetzt, und David Schärer, Co-Geschäftsführer Rod Kommunikation, der in der Dritten Kammer den Platz von Ueli Custer über­nimmt.

Zur Erinnerung: Die drei Kammern setzen sich aus je drei Mitgliedern zusammen, die von einem guten Dutzend nicht stimmberechtigten Fachexpertinnen und -experten unterstützt werden. In jeder Kammer sind die Konsu­men­tenorganisationen – Stiftung für Konsumentenschutz SKS, Kon­sumen­tenforum kf und Fédération Romande des Consomateurs FRC –, die Medien­schaffenden/PR-Fach­leuten sowie die Werbe­fachleute/Werbe­auftraggeber und Medienanbieter paritätisch vertreten.

Paritätische Vertretung von Konsumenten, Medien und kommerzieller Kommunikation

Catherine Purgly führt seit 2015 die Geschäfte des Verbands Leading Swiss Agencies, wo sie ebenfalls die Nachfolge von Peter Leutenegger angetreten hat. Nach Erfahrungen in diversen Agenturen wie Publicis, Advico Young & Rubicam und Wunderman Cato Johnson war Catherine Purgly von 2003 bis 2011 Mitglied der Geschäftsleitung der Draftfcb/Lowe Group. Bevor sie die Geschäftsleitung des LSA übernahm, war sie zuletzt während drei Jahren selbst­ständige Beraterin für Markenstrategie und -konzeption. David Schärer, der seine Karriere in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begann, ist Co-Geschäfts­führer der Agentur Rod Kommunikation in Zürich, die er 2007 gemeinsam mit Regula Bührer Fecker gegründet hat. Schärer referiert regelmässig an diversen Bildungsinstituten wie der Hochschule Luzern, der HTW Chur oder der Ad School und wurde bereits zwei Mal für den Titel «Werber des Jahres» nominiert.

Lorenzo Cicco neu im Stiftungsrat

Neu in ihren Stiftungsrat wählte die Stiftung der Schweizer Werbung für die Lauterkeit in der kommer­ziellen Kommunikation den Medienrechtler Lorenzo Cicco, der beim Werbevermarkter Admeira als Director Legal & Compliance tätig ist. Er bringt grosse Expertise im Bereich Werbevermarktung und Medienrecht mit und amtiert unter anderem als Prüfungsexperte im Fachbereich Recht von Swiss Marketing (SMC). Lorenzo Cicco ersetzt als Stiftungsrat wie auch als Fachexperte der Lauterkeits­kommission Othmar Stadelmann vom gleichen Unternehmen als Vertreter der Werbeauftragnehmer.

Fulminanter Einsatz für faire Werbung

Die Stiftung der Schweizer Werbung für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation dankt Ueli Custer (17 Jahre SLK), Peter Leutenegger (7 Jahre) und Othmar Stadelmann (21 Jahre) herzlich für ihre langjährige freiwillige Arbeit in der SLK und ihr unermüdliches Engagement für faire Werbung. Mit gros­ser Erfahrung, einmaligem Knowhow und unbestechlichem Urteil haben sie in den vergangenen Jahren massgeblich zu aus­gewogenen Entscheiden und damit zur hohen Akzeptanz der Lauterkeits­kommis­sion beigetragen. Darüber hinaus haben sie sich in verschiedenen Arbeits­gruppen engagiert. Zuletzt bei der Ausgestaltung der Richtlinien zum Stopp-Werbung-Kleber sowie bei der Generalrevision der Grund­sätze und des Geschäftsreglements der SLK, die voraussichtlich noch in diesem Frühjahr abgeschlossen werden kann.

Die Namen sämtlicher Kammermitglieder sowie der Fachexpertinnen/-experten finden Sie auf unserer Website faire-werbung.ch im Bereich «Über uns».

Thomas Meier
Kommunikationsbeauftragter

21. März 2017

Viel Aufmerksamkeit für die SLK im Jubiläumsjahr

Das Berichtsjahr 2016 stand zwar ganz im Zeichen des 50-Jahr-Jubiläums der Selbstregulierungsorganisation der Kommunikationsbranche. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) deswegen ihre eigentliche Aufgabe vernachlässigt hätte. Ganz im Gegenteil. Laut Tätigkeitsbericht 2016 haben die drei Spruchkammern 95 Beschwerden und damit 24 (!) mehr be­handelt als im Vorjahr. Davon gutgeheissen wurde knapp die Hälfte, während 13 Beschwerden zu Rekursen geführt haben. Die Anzahl Anfragen beim juristischen Sekretär und beim Medienverantwortlichen hatten ebenfalls zugelegt und der SLK rundum viel Aufmerksamkeit beschert.

Im Jubiläumsjahr organisierte die Stiftung für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation zahl­reiche Aktivitäten nicht allein zum Feiern, sondern mit dem Ziel, die Kommunikationsbranche wie auch Politik, Medien und Konsumenten verstärkt für die Bedeutung der Selbstregulierung zu sensibilisieren. Dazu zählten unter anderen ein Anlass der parlamentarischen Gruppe Medien und Kommunikation (GMK) mit der ehemaligen SLK-Präsidentin Bundesrätin Doris Leuthard, Auftritte am Tag der Werbung und am Tag der Marke von Promarca, eine Ausstellung von Fällen aus der Praxis in der ADC Galerie sowie eine Tagung am Europa Institut der Universität Zürich. Am meisten Aufmerksamkeit erhielt allerdings dank grosszügigem Freespace in den Medien und vor allem auf Plakatstellen der APG die augenzwinkernde Jubiläumskampagne von Havas Zürich. Die drei Sujets dramatisierten klassische Gründe für Beschwerden bei der SLK: aggressive Werbung (ein zähnebleckendes Stück Torte), geschlechterdiskriminierende Wer­bung (eine Banane, die ihre Schale unzüchtig schürzt) und täuschende Werbung (ein Eis am Stiel, das uns eine lange Nase dreht). Eine Über­sicht über die Aktivitäten ist auf den Seiten 40-43 des Tätigkeitsberichts zu finden sowie auf der Website faire-werbung.ch im Bereich «Jubiläum».

Trend gebrochen

Der Trend der beiden Vorjahre, in denen die Anzahl Beschwerden rückläufig waren, ist im Jubiläumsjahr gebrochen worden. Nach zuletzt 71 Verfahren stieg die Anzahl Beschwerden 2016 auf 95 und damit um gut 30 Prozent. Daraus resultierten 80 Entscheide, die knapp zur Hälfte die jeweilige Beschwerde stützten, während 44 Prozent abgewiesen und auf knapp sieben Prozent erst gar nicht eingetreten wurde. Bei den Tatbeständen (Tätigkeitsbericht, Seite 28), liegen anteilsmässig die aggressiven Verkaufsmethoden weiter­hin in Front, machen jedoch nur noch gut einen Viertel der Beschwerden aus gegenüber gut einem Drittel im Jahr 2015. Annähernd gleich geblieben ist der Anteil Geschlechterdiskriminierungen mit 12 Prozent, knapp gefolgt vom Tatbestand «Beweislast» (Grundsatz Nr. 1.9), nach der jeder Werbetreibende die Richtigkeit seiner Werbeaussagen beweisen können muss. Mehr als verdoppelt haben sich dagegen auch in absoluten Zahlen die Beschwerden wegen vergleichender Werbung (11 statt 5). Dabei handelt es sich allesamt um sogenannten Konkurrenzbeschwerden, bei denen ein Unternehmen die Werbung eines Mit­bewerbers als unlauter erachtet.

Keine Korrelation mit gesellschaftlichen oder politischen Entwicklungen

Was die Branchen betrifft, so sind es nicht mehr Banken und Versicherungen, die am meisten Beschwer­den erhielten (7.6 % gegenüber 16.6 % 2015). Da sich die entsprechenden Beschwerden vor allem gegen zu aggressive Telefonanrufe der Krankenkassen richten, zeigt sich der gleiche Rückgang auch beim Tatbestand «Aggressive Verkaufsmethoden». Neuer «Leader» mit knapp 12 Prozent aller Beschwerden ist die Branche «Lebensmittel + Getränke» vor «Haus + Garten» mit 9 Prozent. Dass einzelne Branchen über die Jahre starken Schwankungen ausgesetzt sind, hängt in aller Regel nicht mit gesellschaftlichen oder politischen Entwicklungen überein. Eine Ausnahme sind die «Tabakwaren + Alkoholika», die 2013 und 2014 wegen der Diskussion um das neue Tabakproduktegesetz (TabPG) stark zugenommen hatten und inzwischen nur noch einzelne Beschwerden auf sich ziehen.

Das Medieninteresse ist weiter angestiegen

Erhielten der Kommunikationsbeauftragte und der juristische Sekretär im vergangenen Jahr noch knapp dreissig Medienanfragen, waren es im Jubiläumsjahr bereits 37. Das zeigt, dass das Interesse an den Fällen der Lauterkeitskommission und generell am Thema faire Werbung als Teil des Konsumentenschutzes offenbar weiter gestiegen ist. Das ist umso bemerkenswerter als nur gerade vier davon im Zu­sammenhang mit dem Jubiläum standen. Die Anfragen betrafen vor allem irreführende/täuschende und geschlechterdiskriminierende Werbung inkl. Bodyshaming (insgesamt 15).

Der Tätigkeitsbericht (deutsch und französisch) kann von der Website der SLK – faire-werbung.ch – kostenlos heruntergeladen oder in gedruckter Form beim SLK-Sekretariat bestellt werden: 044 211 79 22, info@lauterkeit.ch.

Thomas Meier
Kommunikationsbeauftragter Schweizerische Lauterkeitskommission

31. Oktober 2016

Bemerkenswerte Fälle aus der SLK-Praxis in der ADC Galerie

Als eine der letzten Aktivitäten in ihrem Jubiläumsjahr hat die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) am vergangenen Donnerstag in enger Zusammenarbeit mit dem ADC Switzerland in der gleichnamigen Galerie in Zürich eine Ausstellung bemerkenswerter Fälle aus der Praxis eröffnet. Während drei Wochen sind überraschende, zuweilen überbordende und oftmals hoch ästhetische Werbe­sujets zu sehen, die in den letzten Jahren in der SLK Furore machten.

Am Donnerstagabend, 27. Oktober 2016, hat die SLK ihre Jubiläumsausstellung in der ADC Galerie in Zürich-Wiedikon mit einer stimmungsvollen Vernissage eröffnet. Die Ausstellung bietet nicht nur fürs Auge etwas, sondern illustriert anhand von 18 Exponaten, vorwiegend Plakate, einleuchtend, wie die drei Kammern der SLK zu ihren Entscheidungen finden. Begleittexte zu allen Sujets erläutern den jeweiligen Beschwerdefall, nennen den zutreffenden Artikel im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), ICC (Consolidated ICC Code of Advertising and Marketing Communication Practice) und/oder in den Grundsätzen der Lauterkeitskommission und geben eine Kurzzusammenfassung des Entscheides und seiner Begründung. An der Vernissage beleuchtete eine Podiumsdiskussion mit Nadine Brändli (Leiterin Kommunikation Terre des Femmes), Dr. Mischa Senn (Leiter Zentrum für Kulturrecht der ZHdK und Vizepräsident der SLK) und Philipp Skrabal (Leiter Farner Werbung und ADC Vizepräsident) die Rolle der «Selbstregulierung im Lichte des Konsumentenschutzes»; moderiert wurde das Gespräch von Oliver Fueter, Redaktor Espresso/Kassensturz beim Schweizer Radio und Fernsehen.

Ausstellungsdaten
Ort:                         ADC Galerie, Zentralstrasse 18, 8003 Zürich
Dauer:                    27. Oktober bis 17. November 2016
Öffnungszeiten:    Mo, Di und Do 9.00 bis 17.00 Uhr und auf Voranmeldung

Die Schweizerische Lauterkeitskommission dankt dem ADC Switzerland, ihrem Präsidenten Frank Bodin und dem ADC Team für die kompetente Beratung, die tatkräftige Unterstützung, die tolle Zusammenarbeit und die grosszügige Gastfreundschaft.

Alles Wichtige zu den Jubiläumsaktivitäten der SLK finden Sie in Text und Bild auf unserer Website faire-werbung.ch/jubilaeum.

22. März 2016

Steigende Komplexität der Beschwerdefälle

Laut Tätigkeitsbericht 2015 der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) haben ihre drei Spruchkammern im letzten Jahr insgesamt 71 Beschwerden und 4 Rekurse behandelt. Davon gutge­heissen wurden 53.4 Prozent und damit knapp 8 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Anzahl Beschwerdeverfahren sowie die Anzahl Vorverfahren und Anfragen beim juristischen Sekretär waren wiederum rückläufig. Weiter gestiegen ist hingegen der Komplexitätsgrad der Beschwerden.

Der Trend aus dem Vorjahr, dass die Anzahl Beschwerden zurückgehen, hat sich auch im Berichtsjahr fortgesetzt. «Angesichts der gleichzeitig gestiegenen Komplexität der Beschwerden interpretieren wir den Rückgang dahingehend, dass unsere Arbeit Wirkung zeigt und Werbeauftraggeber wie Agenturen ein klareres Bewusstsein entwickelt haben, welche Werbung lauter ist und welche unlauter», erklärt Marc Schwenninger, der juristische Sekretär der SLK. «Unternehmen schätzen es, mit einer Konkurrenzbeschwerde ohne grossen Aufwand, in sehr kurzer Zeit und mit marginalen Kosten eine Beurteilung über die Werbung eines Mitbewerbers zu erhalten, die einem Gerichtsurteil sehr nahe kommt.» Entsprechend aufwendig sei es für ihn wie für die rund zwanzig ehrenamtlichen Kammermitglieder und Fachexperten geworden, die einzelnen Fälle zu prüfen und die Beschwerdebegründungen auszuarbeiten.

Konsumenten können sich besser gegen unliebsame Werbung wehren

Der Beschwerderückgang steht zudem nach wie vor im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Seit Anfang 2012 können sogenannte Individualbeschwerden (Fragen betreffend Zustellung von unerwünschten Mailings, Werbeanrufen, Werbefaxe usw.) auch beim Bundesamt für Wirtschaft (SECO) eingereicht werden. Die SLK hat zeitgleich für die Bearbeitung einer solchen Beschwerde eine Gebühr von CHF 50.– eingeführt. Das hat die Anzahl derartiger Beschwerden stark reduziert. «Kommt hinzu», so Schwenninger, «dass die Konsumenten in den vergangenen Jahren immer wirkungsvollere Mittel in die Hand erhalten haben, sich selbst gegen aufdringliche und aggressive Werbung zur Wehr zu setzen. Angefangen bei den Stopp-Werbung-Kleber über die Sterneinträge in den Telefonverzeichnissen bis zur Replay-Taste an der TV-Fernbedienung und den Adblockern im Internet.»

Weiter gesteigertes Medieninteresse

Die Bedeutung der SLK manifestiert sich auch am weiter gestiegenen Medieninteresse. Beinahe dreissig Mal wurden der Kommunikationsbeauftragte oder der juristische Sekretär kontaktiert. Der Grossteil der Anfragen basierte auf eigenen Recherchen der Medien. Dabei musste die SLK immer wieder Stellung zu grundsätzlichen Fragen nehmen. Solche Auskünfte ohne die Beurteilung von Werbesujets konnte die SLK beantworten; alle konkreten Anfragen wurden dagegen abgewiesen, da es den drei Spruchkammern vorbehalten ist, Beschwerden zu beurteilen.

Am meisten Beschwerden wegen aggressiven Verkaufsmethoden

Bei den Tatbeständen, gegen die 2015 Beschwerde eingereicht worden ist (Tätigkeitsbericht, Seite 24), liegen nach wie vor die aggressiven Verkaufsmethoden klar in Front, auch wenn sie gegenüber 2014 um 5 Prozentpunkte zurückgegangen sind. Sie machen jetzt gut einen Drittel aller Beschwerden aus, gefolgt von der Geschlechterdiskriminierung mit knapp 13 Prozent. Der Tatbestand «Tabak­waren + Alkoholika», der 2013 und 2014 stark zugenommen hat, ist um 9 Prozent auf 1.7 Prozent zurückgegangen. Offenbar stand das neue Tabakproduktegesetz (TabPG) im vergangenen Jahr nicht mehr so stark im Fokus. Stark zugelegt hat dagegen der Tatbestand der Beweislast: «Jeder Werbetreibende muss die Richtigkeit seiner Werbeaussagen beweisen können» (Grundsatz Nr. 1.9 der SLK). Was die Branchen betrifft, so gingen wiederum am meisten Beschwerden gegen Werbesujets von Banken und Versicherungen (aggressive Telefonanrufe der Krankenkassen) bzw. den Versandhandel ein. Stark rückläufig waren dagegen die Beschwerden gegen Telekommunikations-Unternehmen und – analog zum Rückgang bei den Tatbeständen – gegen die Alkohol- und Tabakbranche.

Parlamentarische Initiative zur Selbstregulierung

Staatliche Gerichte stehen heute vor grossen Herausforderungen. Chronische Überlastung, langwierige Verfahren, umfangreiche Bürokratie, massive Kosten, mangelndes branchenspezifisches Wissen sowie hohe Zugangshürden für die Konsumenten ist häufig anzutreffen. Vor diesem Hintergrund hat SLK-Präsidentin Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach in der Sommersession 2015 die parlamentarische Initiative «Selbstregulierung als Prüfkriterium in Botschaften und Erlassentwürfen» eingereicht. Sie verlangt, dass bei neuen Gesetzen, die die Wirtschaftsfreiheit einschränken, geprüft werden muss, ob eine Selbstregulierung nicht ebenso gut oder besser wäre. Christine Bulliard-Marbach sieht sich damit in Übereinstimmung mit der OECD und der Europäischen Union wie mit dem Schweizer Bundesrat. Die Haltung, wonach Selbstbestimmung und Eigenverantwortung grundsätzlich vor staatlichen Regelungen Vorrang haben sollen, setzte sich auch beim neuen Konsumkreditgesetz (KKG) durch, das am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist. Das KKG verbietet zwar aggressive Werbung, überlässt die Definition, was als aggressiv zu gelten hat, jedoch der betroffenen Branche. Gegen die Verletzung dieser Selbstregulierung kann Beschwerde bei der Lauterkeitskommission eingereicht werden. Vergleichbare Vereinbarungen hat die SLK bereits mit den Branchenorganisationen für alkoholische Getränke, Tabakprodukte und das Direktmarketing abgeschlossen.

Der Tätigkeitsbericht (deutsch und französisch) kann von der Website der Lauterkeitskommission faire-werbung.ch kostenlos heruntergeladen oder in gedruckter Form beim SLK-Sekretariat bestellt werden: 044 211 79 22, info@lauterkeit.ch.

Thomas Meier
Kommunikationsbeauftragter Schweizerische Lauterkeitskommission

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