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21. März 2017

Viel Aufmerksamkeit für die SLK im Jubiläumsjahr

Das Berichtsjahr 2016 stand zwar ganz im Zeichen des 50-Jahr-Jubiläums der Selbstregulierungsorganisation der Kommunikationsbranche. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) deswegen ihre eigentliche Aufgabe vernachlässigt hätte. Ganz im Gegenteil. Laut Tätigkeitsbericht 2016 haben die drei Spruchkammern 95 Beschwerden und damit 24 (!) mehr be­handelt als im Vorjahr. Davon gutgeheissen wurde knapp die Hälfte, während 13 Beschwerden zu Rekursen geführt haben. Die Anzahl Anfragen beim juristischen Sekretär und beim Medienverantwortlichen hatten ebenfalls zugelegt und der SLK rundum viel Aufmerksamkeit beschert.

Im Jubiläumsjahr organisierte die Stiftung für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation zahl­reiche Aktivitäten nicht allein zum Feiern, sondern mit dem Ziel, die Kommunikationsbranche wie auch Politik, Medien und Konsumenten verstärkt für die Bedeutung der Selbstregulierung zu sensibilisieren. Dazu zählten unter anderen ein Anlass der parlamentarischen Gruppe Medien und Kommunikation (GMK) mit der ehemaligen SLK-Präsidentin Bundesrätin Doris Leuthard, Auftritte am Tag der Werbung und am Tag der Marke von Promarca, eine Ausstellung von Fällen aus der Praxis in der ADC Galerie sowie eine Tagung am Europa Institut der Universität Zürich. Am meisten Aufmerksamkeit erhielt allerdings dank grosszügigem Freespace in den Medien und vor allem auf Plakatstellen der APG die augenzwinkernde Jubiläumskampagne von Havas Zürich. Die drei Sujets dramatisierten klassische Gründe für Beschwerden bei der SLK: aggressive Werbung (ein zähnebleckendes Stück Torte), geschlechterdiskriminierende Wer­bung (eine Banane, die ihre Schale unzüchtig schürzt) und täuschende Werbung (ein Eis am Stiel, das uns eine lange Nase dreht). Eine Über­sicht über die Aktivitäten ist auf den Seiten 40-43 des Tätigkeitsberichts zu finden sowie auf der Website faire-werbung.ch im Bereich «Jubiläum».

Trend gebrochen

Der Trend der beiden Vorjahre, in denen die Anzahl Beschwerden rückläufig waren, ist im Jubiläumsjahr gebrochen worden. Nach zuletzt 71 Verfahren stieg die Anzahl Beschwerden 2016 auf 95 und damit um gut 30 Prozent. Daraus resultierten 80 Entscheide, die knapp zur Hälfte die jeweilige Beschwerde stützten, während 44 Prozent abgewiesen und auf knapp sieben Prozent erst gar nicht eingetreten wurde. Bei den Tatbeständen (Tätigkeitsbericht, Seite 28), liegen anteilsmässig die aggressiven Verkaufsmethoden weiter­hin in Front, machen jedoch nur noch gut einen Viertel der Beschwerden aus gegenüber gut einem Drittel im Jahr 2015. Annähernd gleich geblieben ist der Anteil Geschlechterdiskriminierungen mit 12 Prozent, knapp gefolgt vom Tatbestand «Beweislast» (Grundsatz Nr. 1.9), nach der jeder Werbetreibende die Richtigkeit seiner Werbeaussagen beweisen können muss. Mehr als verdoppelt haben sich dagegen auch in absoluten Zahlen die Beschwerden wegen vergleichender Werbung (11 statt 5). Dabei handelt es sich allesamt um sogenannten Konkurrenzbeschwerden, bei denen ein Unternehmen die Werbung eines Mit­bewerbers als unlauter erachtet.

Keine Korrelation mit gesellschaftlichen oder politischen Entwicklungen

Was die Branchen betrifft, so sind es nicht mehr Banken und Versicherungen, die am meisten Beschwer­den erhielten (7.6 % gegenüber 16.6 % 2015). Da sich die entsprechenden Beschwerden vor allem gegen zu aggressive Telefonanrufe der Krankenkassen richten, zeigt sich der gleiche Rückgang auch beim Tatbestand «Aggressive Verkaufsmethoden». Neuer «Leader» mit knapp 12 Prozent aller Beschwerden ist die Branche «Lebensmittel + Getränke» vor «Haus + Garten» mit 9 Prozent. Dass einzelne Branchen über die Jahre starken Schwankungen ausgesetzt sind, hängt in aller Regel nicht mit gesellschaftlichen oder politischen Entwicklungen überein. Eine Ausnahme sind die «Tabakwaren + Alkoholika», die 2013 und 2014 wegen der Diskussion um das neue Tabakproduktegesetz (TabPG) stark zugenommen hatten und inzwischen nur noch einzelne Beschwerden auf sich ziehen.

Das Medieninteresse ist weiter angestiegen

Erhielten der Kommunikationsbeauftragte und der juristische Sekretär im vergangenen Jahr noch knapp dreissig Medienanfragen, waren es im Jubiläumsjahr bereits 37. Das zeigt, dass das Interesse an den Fällen der Lauterkeitskommission und generell am Thema faire Werbung als Teil des Konsumentenschutzes offenbar weiter gestiegen ist. Das ist umso bemerkenswerter als nur gerade vier davon im Zu­sammenhang mit dem Jubiläum standen. Die Anfragen betrafen vor allem irreführende/täuschende und geschlechterdiskriminierende Werbung inkl. Bodyshaming (insgesamt 15).

Der Tätigkeitsbericht (deutsch und französisch) kann von der Website der SLK – faire-werbung.ch – kostenlos heruntergeladen oder in gedruckter Form beim SLK-Sekretariat bestellt werden: 044 211 79 22, info@lauterkeit.ch.

Thomas Meier
Kommunikationsbeauftragter Schweizerische Lauterkeitskommission

21. Februar 2017

Datenschutz ist eine heikle Sache

An ihrer Sitzung vom 23. November 2016 hatte die Zweite Kammer der Schwei­zeri­schen Lauterkeitskommission (SLK) 18 Beschwerden und ein Sanktionsbegehren zu beurteilen. Das Themenspektrum reichte von unerlaubter Datenweitergabe über vergleichende und irreführende Wer­bung bis zu Geschlechterdiskriminierung und Missachtung der Preis­bekannt­­gabeverordnung.

Datenschutz ist in Zeiten von Big Data und stetig elaborierteren Datenanalyse-Tools wie Google Analytics eine heikle Sache. Das musste auch ein bekannter Online-Informationsdienst erfahren. Als sein Besitzer einen weiteren Online-Informationsdienst mit verwandtem Branchenschwerpunkt erwarb, gingen die bei­den Firmen eine strategische Partnerschaft miteinander ein. Daraus resultierte ein gemeinsames Dienstleistungspaket, das beworben werden wollte. Was lag da näher, als den bestehenden Abonnenten des zugekauften Dienstes die neue gemeinsame Dienst­leistung in einem persönlich adressierten Brief schmackhaft zu machen?

Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung an Dritte weitergegeben werden

Die Terms & Conditions auf der Website des zugekauften Informationsdienstes halten klar und eindeutig fest: «Persönliche Daten, die auf dieser Website eingegeben werden (z. B. Kontaktformulare etc.), (…) werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.» Dieser Datenschutzbeteuerung zum Trotz wurden die Daten des Beschwerdeführers innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft und damit eine Drittpartei weitergereicht. «Man sei (…) davon ausgegangen, dass Kunden der einen Konzern­gesellschaft auch an Angeboten der anderen Konzerngesellschaft interessiert sein könnten.» Das mag zutreffen, ist jedoch datenschutzrechtlich unzulässig. In Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) halten die Grund­sätze der Lauterkeitskommission fest, dass Personendaten nur zu dem Zweck bearbeitet werden dürfen, der bei ihrer Beschaffung angegeben wurde, aus den Umstän­den ersichtlich oder gesetzlich vorgesehen ist (Grundsatz Nr. 3.2 Ziff. 3 lit. a). Weder war das der Fall, noch hat der Beschwerdeführer einge­wil­ligt, dass seine Daten anderweitig verwendet werden dürfen. Zudem gibt es kein Konzernprivileg für die Bearbeitung von Daten. Diese Bestimmungen im Rahmen von Werbemassnahmen nicht zu beachten, ist unlauter. Die Beschwerde wurde deshalb gut­geheissen.

Sanktion wegen der Werbeaussage «das meistgekaufte Hörgerät der Schweiz»

An ihrer Sitzung vom 11. Mai 2016 hatte die Zweiten Kammer die Beschwerdegegnerin aufgefordert, ins­künftig auf die Verwendung der Werbeaussage «das meistgekaufte Hörgerät der Schweiz» zu verzichten. Diese Empfehlung ist von der Beschwerdegegnerin bewusst missachtet worden. Auf Grundlage von Art. 17 des Ge­schäftsreglements der SLK hat die Zweite Kammer am 23. November 2016 deshalb die folgen­de Sanktion beschlossen: Der Fall wird auf der Website faire-werbung.ch publiziert und der Name der Beschwerdegegnerin öffentlich ge­macht.

Von den insgesamt 18 Beschwer­den hiess die Zweite Kammer der SLK am 23. November 2016 5 gut und wies 7 ab; auf eine weitere Beschwerde trat sie gar nicht ein und 5 Entscheide hatten Rekurse zur Folge.

Die detaillierten Begründungen zu sämtlichen Entscheidungen finden Sie wie immer auf der Website faire-werbung.ch im Bereich «Entscheide».

Thomas Meier
Kommunikationsbeauftragter Schweizerische Lauterkeitskommission

31. Januar 2017

23.11.2016, Zweite Kammer, Hängige Verfahren/Verfahren/Sanktionen

Hängige Verfahren

  • Nr. 179/16 (Datenweitergabe – Werbung mit Rechnung)

Verfahren

  • Konkurrentenbeschwerde Nr. 195/16 (Telekommunikation – Kosteneinsparung bei Anbieterwechsel)
  • Konkurrentenbeschwerde Nr. 196/16 (Telekommunikation – Kosteneinsparung bei Anbieterwechsel)
  • Nr. 192/16 (Testrichtlinien – Bewertung von Lebensmittel-Labels)
  • Nr. 187/16 (Bewerbung Neumitglieder – Übernahme bestehendes Fitness-Abo)
  • N° 191/16 (Pas de discrimination – Rabais basé sur l’âge)
  • Nr. 188/16 (Irreführung – Bewerbung von Mehrwertkarten)
  • N° 183/16 (Pas de tromperie / site internet – Provenance du lait dans un rayon de 30 km)
  • N° 184/16 (Pas de tromperie / site internet – Du lait de la région)
  • N° 194/16 (Pas de tromperie / spot publicitaire – Des vaches heureuses)
  • N° 206/16 (Emploi du terme «suisse» – Traitement de la matière brute étrangère en Suisse)
  • N° 204/16 (Pas de discrimination d’un des sexes – Affiches publicitaires pour un salon de coiffure)
  • N° 180/16 (Test généalogique «expert» le plus complet)
  • N° 207/16 (Droit des contrats – Courriels indésirables après résiliation de contrat)
  • Nr. 172/16 (Spam – unerwünschter Newsletter)
  • Nr. 174/16 (Spam – unerwünschter Newsletter)
  • Nr. 175/16 (Spam – unerwünschter Architektur-Newsletter)

Sanktionen

  • Nr. 219/15
    xxxxxxxx, Zürich
    (Werbeaussagen zu «das meistgekaufte Hörgerät der Schweiz»)
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4. Januar 2017

23.11.2016, Plenum, Rekurse

Rekurse

  • Konkurrentenbeschwerde Nr. 166/16 (Superlativ- und Ranking-Aussagen von Hotelfachschulen)
  • Konkurrentenbeschwerde Nr. 167/16 (Superlativ- und Ranking-Aussagen von Hotelfachschulen)
  • Nr. 117/16 (Lebensmittelrecht – unzulässige Heilversprechen)
  • N° 127/16 (Tromperie / Spot publicitaire – Origine historique de la création du premier chocolat au lait)
  • N° 151/16 (Tromperie / site internet – Origine historique de la création du premier chocolat au lait)
  • Nr. 137/16 (Green Marketing – Aussagen zu Nachhaltigkeit)
  • Nr. 138/16 (Green Marketing – Aussagen zu nachhaltig produziertem Palmöl)
  • Nr. 144/16 (Green Marketing – Stromprodukte aus 100% erneuerbarer Energie)
  • Nr. 154/16 (Telefonmarketing – Behauptete Vertragsbeziehung nach Werbeanruf)
  • Nr. 155/16 (Werberische Übertreibung – Inserat mit Handschellen)
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31. Oktober 2016

Bemerkenswerte Fälle aus der SLK-Praxis in der ADC Galerie

Als eine der letzten Aktivitäten in ihrem Jubiläumsjahr hat die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) am vergangenen Donnerstag in enger Zusammenarbeit mit dem ADC Switzerland in der gleichnamigen Galerie in Zürich eine Ausstellung bemerkenswerter Fälle aus der Praxis eröffnet. Während drei Wochen sind überraschende, zuweilen überbordende und oftmals hoch ästhetische Werbe­sujets zu sehen, die in den letzten Jahren in der SLK Furore machten.

Am Donnerstagabend, 27. Oktober 2016, hat die SLK ihre Jubiläumsausstellung in der ADC Galerie in Zürich-Wiedikon mit einer stimmungsvollen Vernissage eröffnet. Die Ausstellung bietet nicht nur fürs Auge etwas, sondern illustriert anhand von 18 Exponaten, vorwiegend Plakate, einleuchtend, wie die drei Kammern der SLK zu ihren Entscheidungen finden. Begleittexte zu allen Sujets erläutern den jeweiligen Beschwerdefall, nennen den zutreffenden Artikel im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), ICC (Consolidated ICC Code of Advertising and Marketing Communication Practice) und/oder in den Grundsätzen der Lauterkeitskommission und geben eine Kurzzusammenfassung des Entscheides und seiner Begründung. An der Vernissage beleuchtete eine Podiumsdiskussion mit Nadine Brändli (Leiterin Kommunikation Terre des Femmes), Dr. Mischa Senn (Leiter Zentrum für Kulturrecht der ZHdK und Vizepräsident der SLK) und Philipp Skrabal (Leiter Farner Werbung und ADC Vizepräsident) die Rolle der «Selbstregulierung im Lichte des Konsumentenschutzes»; moderiert wurde das Gespräch von Oliver Fueter, Redaktor Espresso/Kassensturz beim Schweizer Radio und Fernsehen.

Ausstellungsdaten
Ort:                         ADC Galerie, Zentralstrasse 18, 8003 Zürich
Dauer:                    27. Oktober bis 17. November 2016
Öffnungszeiten:    Mo, Di und Do 9.00 bis 17.00 Uhr und auf Voranmeldung

Die Schweizerische Lauterkeitskommission dankt dem ADC Switzerland, ihrem Präsidenten Frank Bodin und dem ADC Team für die kompetente Beratung, die tatkräftige Unterstützung, die tolle Zusammenarbeit und die grosszügige Gastfreundschaft.

Alles Wichtige zu den Jubiläumsaktivitäten der SLK finden Sie in Text und Bild auf unserer Website faire-werbung.ch/jubilaeum.

31. Oktober 2016

14.9.2016, Erste Kammer, Verfahren

Verfahren

  • Nr. 169/16 (Preisbekanntgabe – Küchenprospekt in Schweizer Presseerzeugnissen)
  • Nr. 164/16 (Richtigkeitsgebot – Werbeaussagen zu Treibstoffen)
  • N° 162/16 (Sexisme – Diapositive pour un salon érotique «Chez nous, toutes les passes sont réussies.»)
  • Nr. 170/16 (Sexismus – Bewerbung von Abfalleimern mit leichtbekleideten Frauen)
  • Nr. 185/16 (Telefonmarketing – Werbeanruf trotz Sterneintrag für nicht bestehendes Toner-Guthaben)
  • Nr. 173/16 (Spam – unerwünschter Newsletter)
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4. Oktober 2016

Zuviel versprochen

Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) hatte an der Sitzung vom 29. Juni 2016 insgesamt 15 Beschwerden zu beurteilen. Während auf eine gar nicht eingetreten wurde und zwei Entscheide Rekurse zur Folge hatten, hiess die Dritte Kammer 7 Beschwerden gut und lehnte 5 weitere ab. Im Fokus standen dabei einerseits (angebliche) unlautere Aussagen zu Naturschutz und Nachhaltigkeit, anderseits zur Missachtung des Sterneintrags und des Stopp-Werbung-Klebers.

Was versteht der Durchschnittsadressat unter Nachhaltigkeit? Wie interpretiert er zum Beispiel «Ein … nachhaltiger»? Und was erwartet er konkret von einem Versprechen, das eine Firma in ihrer Werbung abgibt? Gleich vier Beschwerden betrafen entsprechende Fragen – die Hälfte davon hat die Dritte Kammer gutgeheissen. Beide Male ging es um das Versprechen eines Grossverteilers. «Nous appliquons également les normes suisses à l’ensemble de nos produits en provenance de l’étranger», wurde nach Ansicht der SLK ebenso nicht eingehalten wie: «Wir versprechen Noah, ab Ende 2014 nur noch Insekten- und Pflanzenschutzmittel anzubieten, die Bienen nicht gefährden.» Beide erfüllten den Sachverhalt der täuschenden und damit unlauteren Werbung. Im ersten Fall erklärte die Beschwerdegegnerin auf ihrer Website, dass es sich beim Versprechen an Jay lediglich um ein Ziel handle, das bis im Jahr 2020 erreicht werden soll. Der im Claim verwendete Präsens – «nous appliquons» – indiziert allerdings für den Durchschnittsadressaten, dass das Versprechen bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt umgesetzt ist. Im anderen Fall dürfen die Konsumenten erwarten, dass im beworbenen Produkt wirklich keine Inhaltsstoffe mehr verwendet werden, die Bienen gefährlich werden können. Nicht als täuschend oder irreführend beurteilte die Dritte Kammer dagegen die anderen beiden Beschwerden. Aussagen wie «Nachhaltig(er)» und «Nachhaltiger als man denkt» sind nicht absolut zu verstehen, sondern drücken lediglich aus, dass sich das Unternehmen in diesem Bereich besonders anstrengt. Erfreulich übrigens, dass der Grossverteiler seine Versprechen an Jay und Noah umgehend angepasst respektive entfernt hat.

Missachtung des Sterneintrags und des Stopp-Werbung-Klebers

Von den fünf Missachtungs-Beschwerden betrafen zwei den Sterneintrag und drei den Stopp-Werbung-Kleber. Bis auf eine wurden alle gutgeheissen. Abgewiesen wurde die eine Beschwerde vor allem, weil die Beschwerdeführerin trotz Sterneintrag im Telefonbuch den fraglichen Werbeanruf entgegen nahm und gleich noch einen Vertrag abschloss. Dass sie sich erst auf den Sterneintrag berief, als sie merkte, dass sie den Vertrag nicht hätte abschliessen sollen, entspricht einem Verstoss gegen Treu und Glauben (Art. 2 ZGB) und geniesst keinen Rechtsschutz. Was den Stopp-Werbung-Kleber betrifft, so drückt dieser im Übrigen den ausdrücklichen Willen des Briefkastenhalter aus. Jede Missachtung gilt als aggressive und unlautere Werbemethode (Art. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG). Die Verantwortung liegt dabei stets beim Werbeauftraggeber. Für Fehler von Dritt- oder Hilfspersonen trägt er die lauterkeitsrechtliche Verantwortung; ein eigenes Verschulden ist nicht nötig, um Tatbestände des UWG zu erfüllen.

Die übrigen Beschwerden richteten sich gegen einen kostenpflichtigen Eintrag in ein Branchenregister, der das Widerrufsrechts missachtete, gegen eine Produktgarantie, die nicht in die Kompetenz der SLK fiel, sowie gegen einen «Tag der offenen Beine» eines Erotikclubs. Alle drei wurden zumindest teilweise gutgeheissen. Die detaillierten Begründungen zu sämtlichen Entscheidungen der Dritten Kammer vom 29. Juni 2016 finden Sie wie immer auf der Website faire-werbung.ch im Bereich «Entscheide».

Thomas Meier
Kommunikationsbeauftragter Schweizerische Lauterkeitskommission

1. September 2016

Jubiläum mit augenzwinkernder Werbekampagne

Ein aggressives Stück Torte, eine unzüchtige Banane sowie ein Eis am Stiel, das uns eine lange Nase macht, werben seit heute für faire Werbung. Die augenzwinkernde Kampagne ist einer der Höhepunkte im Jubiläumsjahr der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK). Sie weist darauf hin, dass die Kommunikationsbranche seit nunmehr 50 Jahren eine erfolgreiche und weit über die Branche hinaus anerkannte Selbstregulierung betreibt.

Ihr 50-Jahr-Jubiläum begeht die Lauterkeitskommission mit verschiedenen Aktivitäten und Anlässen. Neben der Kommunikationsbranche sollen damit auch Politik, Medien und Konsumenten verstärkt für die Bedeutung der Selbstregulierung sensibilisiert werden. Diese Aktivitäten starteten Anfang März im Rahmen eines Sessionsanlasses der parlamentarischen Gruppe Medien und Kommunikation (GMK) mit einem Votum zugunsten der Selbstregulierung von Bundesrätin Doris Leuthard, die wie Ständerätin Pascale Bruderer einst die SLK präsidiert hat. Es folgten eine Würdigung am Tag der Werbung von KS Kommunikation Schweiz und eine Keynote von Stiftungsratspräsident Filippo Lombardi am Tag der Marke von Promarca, die bei den Markenunternehmen auf grosse Resonanz stiess. Neben ausführlicher Berichterstattungen in verschiedenen Fachmedien der Kommunikationsbranche folgt im Laufe des Jahres noch eine Ausstellung aussergewöhnlicher Fälle aus der Praxis in der ADC-Galerie (27.10.-10.11.16) sowie eine Tagung am Europa Institut der Universität Zürich (29.11.16) zum Thema «50 Jahre Schweizerische Lauterkeitskommission – die Werbepraxis auf dem Prüfstand».

Eine Torte, eine Banane und ein Eis am Stiel werben für faire Werbung

Just auf den 1. September hin, auf den Tag genau fünfzig Jahre nach der konstituierenden Sitzung des Ehrengerichts, wie die SLK in ihren Anfängen hiess, lanciert die Lauterkeitskommission eine augenzwinkernde Werbekampagne mit drei Sujets zu den häufigsten Beschwerdegründen aggressive, geschlechterdiskriminierende (Sexismus) und täuschende Werbung. Dafür stehen ein Stück Torte, das angriffslustig seine «Zähne» bleckt, eine Banane, die ihre Schale unzüchtig schürzt, sowie ein Eis am Stiel, das uns eine lange Nase macht. Ermöglicht wurde die Kampagne dank ebenso tatkräftiger wie grosszügiger Unterstützung von Havas (Artwork), APG (Plakatstellen), mediaschneider (Freespace) und Christinger Partner (Plakatdruck) sowie den folgenden Sponsoren und Partnern (in alphabetischer Reihenfolge und nicht abschliessend): Allianz Schweizer Werbeagenturen ASW, leading swiss agencies lsa, KARTAC – Interessengemeinschaft der Zahlkartenindustrie, Schweizer Dialogmarketing Verband SDV, Schweizer Werbe-Auftraggeberverband SWA-ASA, Swisscom, Verband Schweizer Kreditbanken und Finanzierungsinstitute VSKF, Verband Schweizer Medien, Zürcher Werbeclub, Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG und weitere. Ihnen allen ganz herzlichen Dank im Namen der fairen Werbung!

Verantwortlich bei Havas Worldwide Zürich: Frank Bodin (Gesamtverantwortung), Folker Wrage (CCO), Michael Kathe (CD), Silja Rast (Text), Joy Guerotto (Art Direction), Alexandra Hofmänner (Beratung), Toni Gadza, Noemi Rubera (Print Produktion).

Verantwortlich bei Fluxif: Achille Lietha (Concept Art Direction/Compositing), Filip Frisk (3D-Artist), Martin Hernblad, (3D-Artist), Ashleigh Leeann Foo Chong (Concept Art).

SLK epanel 1280x720px de Kuchen

SLK epanel 1280x720px de Banane

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Alles Wichtige zu den Jubiläumsaktivitäten in Text und Bild finden Sie auf unserer Website faire-werbung.ch/jubilaeum.

Thomas Meier
Kommunikationsbeauftragter Schweizerische Lauterkeitskommission

31. August 2016

29.6.2016, Dritte Kammer, Verfahren

Verfahren

  • Nr. 146/16 (Green Marketing – Nachhaltigkeits-Kampagne)
  • Nr. 153/16 (Green Marketing / Substantiierungspflicht – Anforderung an die Einreichung der Beschwerde)
  • N° 149/16 (Green Marketing – Promesse concernant les conditions de production)
  • Nr. 152/16 (Green Marketing – Versprechen zu Bienenschutz)
  • Nr. 141/16 (Sexismus – «Tag der offenen Beine»)
  • N° 158/16 (Droit des contrats – Garantie pour appareil photo)
  • Nr. 150/16 (Registereintrag – Arglistiger Vertragsabschluss)
  • N° 121/16 (Marketing direct – Appel publicitaire malgré l’astérisque, utilisation du logo de la Croix-Rouge Suisse)
  • N° 148/16 (Spam – Courriel publicitaire non sollicité)
  • Nr. 131/16 (Direktmarketing – Unadressierter Werbeflyer im Briefkasten trotz «Keine Werbung»-Kleber)
  • Nr. 130/16 (Direktmarketing – Unadressierter Werbeflyer im Briefkasten trotz «Keine Werbung»-Kleber)
  • Nr. 147/16 (Direktmarketing – Unadressierter Flyer im Briefkasten trotz «Stopp Werbung»-Kleber)
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23. August 2016

11.5.2016, Zweite Kammer, Hängige Verfahren/Verfahren/Sanktionen

Hängige Verfahren

  • Nr. 219/15 (Alleinstellungsbehauptung – «Das meistgekaufte Hörgerät der Schweiz»)

Verfahren

  • Plainte des concurrents N° 220/15 (Publicité comparative – Primes maladies 2016)
  • Konkurrentenbeschwerde Nr. 115/16 (Beweispflicht – Sachbehauptung zu Mediadaten)
  • Nr. 133/16 (Superlativbehauptung – «Die beliebteste Schokolade der Schweiz»)
  • Nr. 119/16 (Keine Irreführung – Bezeichnung eines Getränks)
  • Nr. 145/16 (Erkennbare Übertreibung / Werben mit Testergebnis – Aussagen zu Deodorant)
  • Nr. 136/16 (Sexismus – Werbespot «Einkaufen wie es dir gefällt»)
  • N° 143/16 (Sexisme – Affiche «Les vins italiens les plus séduisants…»)
  • Nr. 124/16 (Direktmarketing – Werbeanruf trotz Sterneintrag und Aufforderung zur ausschliesslich schriftlichen Kontaktnahme)
  • Nr. 135/16 (Registereintrag – Rechnung als Offerte)
  • N° 122/16 (Marketing direct / spam – Courriels publicitaires non sollicités malgré des demandes du retrait des fichiers)
  • Nr. 134/16 (Direktmarketing – Nicht adressierter Werbebrief im Briefkasten trotz «Wünscht keine Werbung»-Kleber)

Sanktionen

  • Nr. 193/10 (Direktmarketing – Unerwünschte Faxwerbung trotz Abmahnung für WIR-Geld)
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