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15. März 2008

Neue Präsidentin, neue Massnahmen

Seit einem Jahr ist die Nationalrätin Pascale Bruderer Präsidentin der Schweizerischen Lauterkeitskommission. Bereits in deren erstem Amtsjahr hat die Kommission diverse Neuerungen und Anpassungen vorgenommen.

Im Frühjahr 2007 ist die Aargauer Nationalrätin Pascale Bruderer zur neuen Präsidentin der Schweizerischen Lauterkeitskommission gewählt worden. Ein Anliegen der Nachfolgerin von Doris Leuthard war es von Anfang an, die Kommission und deren Arbeit zur Förderung der Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit bekannter zu machen. Es wurde beschlossen, sämtliche Fälle, die von der Kommission behandelt und entschieden worden sind, auf der eigenen Homepage (www.lauterkeit.ch) unter Abdeckung des Firmennamens zu publizieren. Ebenfalls in dieses Kapitel gehörte die Organisation eines Workshops zum Thema sexistische Werbung, welcher bei den Medien auf ein beachtliches Echo gestossen ist.

Revision des Grundsatzes Nr. 3.11
Das Thema Sexismus hat die LK auch im letzten Jahr stark beschäftigt: 15.7% aller Beschwerden hatten dieses Problem zum Inhalt. Da dieses Motiv zudem stetig zunimmt und ausserdem zu einem eigentlichen Politikum avanciert ist, hat die LK beschlossen, den Grundsatz Nr. 3.11, welcher die geschlechterdiskriminierende Werbung behandelt, zu revidieren. Unter anderem ist ein eigener Tatbestand geschaffen worden für Fälle, in denen Stereotypisierung die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage stellt. Neu dazu gekommen ist auch die Möglichkeit, unangemessene Darstellung von Sexualität zu ahnden.

Interessant in der Statistik der Beschwerden gemäss diesem Grundsatz ist die Feststellung, dass der Anteil der Einsprachen sich medienmässig stark verschoben hat. Betrafen 2005 noch 57.1% der Beschwerden Werbung auf Plakaten, so schrumpften diese im Jahr 2007 auf 30.3%. Dafür gab es eine markante Zunahme bei den Printmedien: von 17.9% im Jahr 2005 auf 41.1% im 2007. Es scheint, dass die interne Kontrolle bei den Plakatgesellschaften Früchte trägt.

Mediales Interesse gestiegen
Die Lauterkeitskommission funktioniert wie ein ordentliches Gericht. Ihre Arbeit erledigt sie diskret, und Rechtsauskunft erteilt sie nicht. Das war schon immer so: Als die LK 1966 als Selbstkontrollorgan gegründet wurde, hatte die Werbung ihre Unschuld noch nicht verloren. Kaum jemand ärgerte sich über die kommerzielle Kommunikation, weder qualitativ noch quantitativ. Und bei den Medien war Werbung kein Thema.

Das änderte, als die Werbung zunehmend unser Leben zu bestimmen begann und sich die LK entschloss, im Interesse der eigenen Arbeit vermehrt an die Öffentlichkeit zu treten. Sie schuf eine Pressestelle, welche nicht nur Sanktionsverfahren, sondern auch interessante Fälle publizierte. Auch wenn sich die Redaktionen zu Beginn relativ zurückhaltend zeigten und eigentlich meist nur Fälle mit sexistischem Inhalt verbreiteten, ist das Interesse an der Arbeit der LK bei den Journalistinnen und Journalisten stark gestiegen. Die RedaktorInnen sind, wie das Publikum auch, vermehrt auf die kommerzielle Kommunikation sensibilisiert worden. Das Übrige trugen Politiker und Parteien bei, die in der Werbung schlechterdings das Böse an sich sehen und ihr deshalb auch die Schuld an diversen gesellschaftlichen Entgleisungen zuweisen. Auf Anregung der Leserschaft oder aus eigenem Ansporn publizieren zahlreiche Medien Beiträge über lautere respektive unlautere Werbung.

Es vergeht kaum ein Tag, an welchem die Pressestelle nicht von einer Redaktion kontaktiert wird. Auffallend gross ist neuerdings das Interesse der elektronischen Medien: Innerhalb weniger Wochen stellten Redaktoren des Tessiner Fernsehens (patti chiari), des Westschweizer Fernsehens (A bon entendeur) und des SF-Magazins (Kassensturz) ihre Kameras in den Büros der LK auf. Das Tessiner Fernsehen drehte einen Bericht über den Posthorn-Versand, die Kollegen aus der Romandie nahmen das Thema Branchenregister auf und Kassensturz machte ein Interview über den Wiener Direktverkauf Friedrich Müller. Die Berichterstattung am TV ist zweifellos im Sinne der LK, immerhin hatte die neue Präsidentin der Kommission, Nationalrätin Pascale Bruderer, es als eines ihrer Ziele bezeichnet, die LK bekannter und damit glaubwürdiger und einflussreicher zu machen.

Piero Schäfer
Pressesprecher der Lauterkeitskommission

14. Dezember 2007

14.12.2007, Dritte Kammer, Verfahren

Verfahren

  • Nr. 279/07
 Sexismus – Natürlicher Zusammenhang fehlt
  • N° 276/07 
Sondage d’experts 2007 – Participation liée à une commande
  • Nr. 261/07 
Gewinnmitteilung – Irreführung betreffend Hauptpreis
  • N° 282/07 
Inscription à un annuaire professionnel on line
PDF
31. Oktober 2007

31.10.2007, Zweite Kammer, Verfahren

Verfahren

  • Nr. 242/07 
(Grösste Weinhandlung der Schweiz)
  • Nr. 227/07 
(Sexismus – Inserat «Spass»)
  • Nr. 230/07
 (Sexismus – Werbebroschüre Baumarkt) 
(Abbildungen deutsch und französisch, Nr. 230/07 und N° 239/07, Illustrations en français et en allemand, Nr. 230/07 et N° 239/07)
  • N° 239/07 
(Sexisme – Brochure publicitaire hypermarché du bricolage)
  • Nr. 260/07 
(Sexismus – Kurzspot Casting)
  • Nr. 274/07
 (Sexismus – Plakat Security für Mode)
  • Nr. 175/07 (Umzugsset der Post)
  • Nr. 273/07
 (Unerwünschte Faxwerbung)
PDF
31. Oktober 2007

31.10.2007, Plenum, Rekurse

Rekurse

  • N° 249/06 
(Jeu-concours: numéro de téléphone de service payant et Règle n° 4.4 de la Commission)
  • Nr. 150/07 
(Mineralwasser: Alleinstellung als «Nummer 1»)
  • Nr. 152/07 
(Bewerbung eines Chickenburgers: «Chick zum Kükenpreis»)
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18. September 2007

18.9.2007, Erste Kammer, Verfahren

Verfahren

  • Nr. 187/07 
(Heizen mit Öl: Für mehr Klimaschutz)
  • Nr. 209/07 
(Setzen Sie ein Zeichen für den Klimaschutz mit Erdgas)
  • Nr. 228/07
 (Reiseprospekt: Die abgebildete Sehenswürdigkeit könnte das Hotel sein)
  • Nr. 214/07
 (Bestimmtes Fahrzeugmodell ab CHF 26’490.–)
  • Nr. 203/07
 (Preisbekanntgabeverordnung, Mehrwertsteuer)
  • Nr. 215/07
 (Wettbewerb mit Kaufzwang)
  • Nr. 207/07
 (Sexismus – Frauenbrust als Blickfang)
  • Nr. 216/07
 (Sexismus – «Die XXXXX Traumtypen … »)
  • Nr. 222/07
 (Sexismus – kein Zusammenhang mit dem Produkt)
  • Nr. 224/07
 (Sexismus – Party Jugendverein)
  • Nr. 238/07
 (Sexismus – Brand «Nuttendiesel»)
  • Nr. 198/07
 (Sexismus – Stereotyp «Geiles aus Holz»)
  • Nr. 217/07
 (Sexismus – Stereotyp «Männer können nicht kochen»)
  • Nr. 221/07
 (Sexismus – «Männer sind Flaschen»)
  • Nr. 197/07
 (Massenwerbung per E-Mail ohne Einwilligung)
  • Nr. 202/07
 (Unerwünschte Werbefaxe)
  • Nr. 220/07
 (Eintrag in Internetdienst)
PDF
17. September 2007

Stellungnahme der Schweizer Werbung SW zum Berner Entscheid

Der Grossrat des Kantons Bern hat den überparteilichen Vorstoss für ein Werbeverbot für sexistische Werbung abgelehnt.

Die Schweizer Werbung SW und die Lauterkeitskommission haben dazu wie folgt Stellung genommen:

Mit Genugtuung hat die Schweizer Werbung SW den Entscheid des Berner Grossen Rates zur Kenntnis genommen, wonach kein Gesetz gegen sexistische Werbung ausgearbeitet werden muss. Die SW zeigt sich insbesondere befriedigt über die Argumentation der Gegner des geplanten Plakat-Werbeverbotes: Die Mehrheit des Parlamentes war der Meinung, dass sich die Selbstregulierung der Branche bewährt habe. Auch die Lauterkeitskommission nimmt den Entscheid gerne zur Kenntnis, welcher belegt, dass ihre Arbeit von politischen Gremien anerkannt wird. Das Berner Urteil bedeutet freilich nicht, dass die Kommission sich jetzt zurücklehnen kann, im Gegenteil, sie ist sich der Brisanz des Themas durchaus bewusst, nicht zuletzt deshalb hat sie den Grundsatz Nr. 3.11 über geschlechterdiskriminierende Werbung neu formuliert.

Gleichzeitig wird die LK weiterhin alles daran setzen, die Branche zu sensibilisieren. Einerseits mit vermehrter Öffentlichkeitsarbeit, anderseits mit Veranstaltungen über sexistische Werbung: Am 9. Oktober findet im Zürcher Stadthaus ein Workshop über sexistische Werbung statt, an welchem das Thema kontradiktorisch diskutiert wird.

Piero Schäfer
Pressesprecher der Lauterkeitskommission

10. September 2007

Neue Veröffentlichungpraxis der Lauterkeitskommission

Die Schweizerische Lauterkeitskommission hat beschlossen, ihre Veröffentlichungspraxis zu ändern: Alle Fälle, die von einer der drei Kammern entschieden worden sind, werden nunmehr nach abgelaufener Rekursfrist auf der Homepage publiziert.

Ein Anliegen der neuen Präsidentin der Schweizerischen Lauterkeitskommission, Pascale Bruderer, ist es, die Lauterkeitskommission und deren Arbeit in der Öffentlichkeit bekannter zu machen. Anlässlich einer Plenarsitzung wurde deshalb beschlossen, die Arbeit der Kommission transparenter zu gestalten. Bisher wurden nur entweder medienmässig spannende Fälle publiziert, die in der Allgemeinheit gerade aktuell waren oder dann aber Urteile, deren Veröffentlichung Sanktionscharakter hatten.

Um dem Anspruch der höheren Bekanntheit und damit auch der Glaubwürdigkeit der Kommission vermehrt gerecht zu werden, werden seit kurzem alle Fälle, die von der Kommission behandelt und entschieden worden sind, auf der eigenen Homepage (www.lauterkeit.ch) veröffentlicht. Da es sich dabei nicht um eine Sanktionsmassnahme handelt, werden die Namen der Parteien jeweils weggelassen.

Die bisher praktizierte Pressearbeit sowie die Publikation als Sanktionsmassnahme werden gleichermassen weitergeführt.

Piero Schäfer
Pressesprecher Lauterkeitskommission

10. September 2007

Workshop der Schweizerischen Lauterkeitskommission und der Stadt Zürich

Kampf gegen Sexistische Werbung und seine Grenzen

Der Workshop der Lauterkeitskommission (LK) zum Thema sexistische Werbung ist auf erhebliches Interesse gestossen: Der Musiksaal im Stadthaus war jedenfalls voll, als Stadträtin Kathrin Martelli die Gäste zu den Referaten und dem anschliessenden Podiumsgespräch begrüsste. Quintessenz der Tagung: Es braucht die LK, sie muss aber noch bekannter und effizienter werden.

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Stadträtin Kathrin Martelli

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Jan Fager vom schwedischen Ethikrat

Jan Fager vom schwedischen Ethikrat staunte nicht schlecht, als ihn Nationalrätin Pascale Bruderer, auf Schwedisch begrüsste. Die Präsidentin der Lauterkeitskommission hatte ein Jahr in Skandinavien gelebt und sich dort die Sprache angeeignet. Bruderer erläuterte in ihrer Einleitung zum Workshop über sexistische Werbung die Anliegen, welche sie für die Weiterentwicklung der Lauterkeitskommission für wesentlich hält. Es gelte unter anderem, die Arbeit der Kommission bekannter zu machen und vor allem auch politischen Kreisen klar zu machen, dass die LK nicht einfach eine Gruppe von Werbern sei, sondern ein Gremium von integren Spezialisten und Fachexperten. Pascale Bruderer erläuterte den von der Lauterkeitskommission vor kurzem aktualisierten Grundsatz Nr. 3.11., in welchem die sexistische Werbung normiert ist.

Stadträtin Kathrin Martelli überbrachte die Grussbotschaft des Zürcher Stadtrates. Als Hüterin des öffentlichen Raumes plädierte sie zwar für freche und extrovertierte Werbung, diese dürfe aber eine gewisse Grenze nicht überschreiten. Die entsprechende Kontrolltätigkeit funktioniere in Zürich bestens, denn sie werde persönlich nur ganz selten mit Fragen rund um sexistische Werbung konfrontiert. Kathrin Martelli bedankte sich bei der Lauterkeitskommission für ihre guten Dienste und empfahl der Werbewirtschaft einen verantwortungsvollen Umgang mit der Werbung auf Plakaten.

Der juristische Sekretär der Lauterkeitskommission, Marc Schwenninger, erläuterte anschliessend die Aufgaben und Strukturen der vor über 40 Jahren gegründeten Schweizerischen Lauterkeitskommission. Auf grosses Interesse stiess insbesondere die Präsentation einiger praktischer Fälle, welche demonstrierten, wie eng es bei der Entscheidung werden kann, ob Werbung sexistisch ist oder nicht.

Im Zusammenhang mit der Aktualisierung des Grundsatzes Nr. 3.11. hatte eine Arbeitsgruppe der LK die Fühler ins Ausland ausgestreckt und deshalb Jan Fager vom schwedischen Ethikrat nach Zürich eingeladen. Fager stellte die Situation in Schweden vor. Grundsätzlich funktioniert die Selbstkontrolle in Schweden ähnlich wie in der Schweiz, allerdings braucht es keine Beschwerde für eine Intervention, der Ethik Rat wird auch von sich aus aktiv. Das wirkt sich freilich auch quantitativ aus: Im Rekordjahr 2004 hatte das Gremium 740 Fälle zu begutachten (Schweiz jeweils ca. 300). Fager zeigte anhand diverser Beispiele, wie man das Thema in seinem Land beurteilt, dabei fiel auf, dass vor allem der Tatbestand der überholten Geschlechterrolle häufiger im Zentrum von Beschwerden steht als bei uns. Auch in Schweden ist man der Meinung, dass Selbstkontrolle besser ist als staatlicher Eingriff. Nicht zuletzt deshalb allerdings, weil wegen des verfassungsmässig verbrieften Rechts auf Meinungsäusserungsfreiheit das Grundgesetz geändert werden müsste.

Im abschliessenden Podiumsgespräch, nahmen neben Pascale Bruderer, die beiden Werber Thomas Städeli (Wirz Werbung) und Pius Walker (Walker Werbeagentur) sowie Dore Heim, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Zürich teil.

Pascale Bruderer bestätigte das grosse Knowhow der Kommission, sie betonte aber gleichzeitig, dass die LK noch zu wenig bekannt sei und deshalb ihre Tätigkeit vermehrt an die Öffentlichkeit tragen müsse. Bruderer hat auch keine Angst, die Kommission mit vermehrter Öffentlichkeitsarbeit Klagen aus der Werbewirtschaft auszusetzen. «Es wird vielleicht Erklärungsbedarf geben im einen oder anderen Fall, meinte die LK-Präsidentin, «ich bin aber überzeugt, dass es zu keinen solchen Anstössen kommt, wenn wir uns auf unsere Grundsätze und Kompetenzen stützen.» Bruderer stellte sich auf den Standpunkt, dass es keine Gesetze brauche, da eine legislatorische Regelung einige Nachteile mit sich bringen könne.

Eine politische Regelung lehnt auch der Werber Pius Walker ab, das sei gefährlich, weil man dann sehr viel verbieten müsste, denn letztlich seien die gezeigten Kampagnen mit sexistischem Inhalt lauter Beispiele für schlechte Werbung. Gemäss Walker ist es in erster Linie eine Verschwendung von Werbegeldern. Eine Vorinstanz, welche Werbung zensuriert, würde letztlich Auftraggeber davor schützen, schlechte Werbung zu publizieren, und das könne nicht die Aufgabe des Staates sein.

Dem widersprach Dore Heim, die der Meinung ist, dass es möglich sein müsse, Werbung im öffentlichen Raum zu verbieten, wo man den Bildern ausgesetzt ist. Es gebe Werbung, die ein Frauenbild transportiere, das schädlich sei. Der Staat habe die Aufgabe, die Diskriminierung eines Geschlechtes zu verhindern. Und die Stadt Zürich hat schon Mega-Poster verboten.

 Auf die Frage, wer denn für sexistische Werbung verantwortlich ist (eher die Agentur oder der Auftraggeber) meinte Thomas Städeli, dass es schon eher die Kunden sind, die Zurückhaltung üben. Letztlich wirkt sich ja auch eine allfällige Sanktion gegen Letzteren und nicht auf die Kreativen aus.

Den Vorwurf, die Lauterkeitskommission sei zahnlos, entkräftete Pascale Bruderer mit der Forderung nach mehr Transparenz über die Tätigkeit der Kommission. Sie strebt deshalb eine stärkere Zusammenarbeit mit Medien an und erwartet davon einiges.

Als absolut problematisch und bedenklich bezeichnete Dore Heim die Werbung in Bauzeitschriften. Da komme zunehmend ein unverfrorener Sexismus rüber, der sogar richtig schädlich für das Frauenbild sei.

Die Gleichstellungsbeauftragte relativierte auf der anderen Seite die Bedeutung der Werbung. Gerade junge Frauen seien dem ganzen übrigen Kanon ausgesetzt. Der «Krieg um die Schönheit werde nicht nur in der Werbung, sondern auch auf den redaktionellen Seiten geführt. Auch die Übersexualisierung findet gemäss Heim nicht nur in der Werbung, sondern ebenso in den Medien statt. Das dürfe in dieser Diskussion nicht vergessen gehen.

Abschliessend fasste Pascale Bruderer in drei Punkten die Ausrichtung der Lauterkeitskommission zusammen:

1. Es sei wichtig, dass Kinder und Jugendliche besonders geschützt werden. Bruderer glaubt aber, dass dieses Thema weit über den Bereich der Werbung und der Geschlechterdiskriminierung hinausgehe.

2. Der Konfrontation mit geschlechterdiskriminierender Werbung oder Gewaltdarstellungen kann man nicht mit Verboten von Plakaten begegnen, diese finde in zahlreichen anderen Bereichen und Medien und nicht zuletzt auch in der Familie statt.

3. Betreffend Übersexualisierung stellt Bruderer fest, dass die Lauterkeitskommission keine Moralinstanz ist, ausserdem gehe man hier von total unterschiedlichen Sensibilitäten aus, welche völlig verschiedene Grenzen ausmachten. Deshalb sei die Arbeit der Lauterkeitskommission so wichtig. Mit Grundsatz Nr. 3.11. sei eine Grenze mehr oder weniger definierbar.

Piero Schäfer
Pressesprecher der Lauterkeitskommission

5. September 2007

Verhaltenskodex und ICC Code auf Internet

Die Schweizer Werbung SW und die Lauterkeitskommission kommen dem Bedürfnis nach mehr Öffentlichkeit und Transparenz entgegen und haben diverse juristische Vereinbarungen und Kodizes auf ihren Homepages aufgeschaltet.

Im Internet abrufbar ist ab sofort der neue Verhaltenskodex der Alkoholindustrie mit der Lauterkeitskommission, in welchem die Regeln für Alkoholwerbung formuliert sind. Ebenfalls neu im Internet ist der konsolidierte ICC Kodex zur Praxis in der Werbe- und Marketingkommunikation. Dieser ist in deutscher und französischer Sprache auf den Homepages von SW und LK abrufbar. Und schliesslich sind die Richtlinien für Tests als pdf-Datei aufgeschaltet worden. Diese geben Auskunft darüber, unter welchen Bedingungen die Publikation von Tests möglich ist.

12. Juni 2007

12.6.2007, Zweite Kammer, Verfahren

Verfahren

  • Nr. 170/07 
(Gratis-Satz Winterkompletträder)
  • N° 181/07
 (Sexisme – Annonce «La nouvelle Jeep …»)
  • Nr. 185/07 
(Sexismus – Inserat/Plakat «Der neue …»)
  • Nr. 183/07 
(Sexismus – Inserat/Plakat «Jedem Mister sein sloggi»)
  • Nr. 156/07 
(Sexismus – Plakat «Totally Sexy!»)
  • Nr. 178/07 
(Sexismus – Plakat «Be sexy. Absolutely.»)
  • N° 171/07 
(Vérités subjectives)
  • Nr. 169/07 (Voice-Spamming)
  • Nr. 186/07 
(Aggressive Telefonwerbung)
  • Nr. 149/07 (Spam Mails)
  • Nr. 165/07 
(Eintrag in Online-Branchenregister)
  • N° 174/07 (Réduction de poids)
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