Sanktion: Lauter unlautere Versprechungen

Dank der Hellseherin Sofia Dora wird alles gut, so die Botschaft in Mailings, die von der Schweiz aus nach Frankreich und England versandt wurden. Das Urteil der Schweizerischen Lauterkeitskommission: Unlautere – und leere – Werbeversprechen von einer Person, die gar nicht existiert.

«Sie sind der/die Auserwählte», jubiliert Sofia Dora, ausgezeichnet mit der Goldenen Pyramide 2000 des Internationalen Festivals der Hellseher, in ihren umfangreichen Mailings, die sie von Lausanne aus in Frankreich oder England streute. Viel verspricht die freundlich dreinblickende Dame, wahlweise Geld, Erfolg, Glück oder bei Bedarf auch gute Prüfungsergebnisse. Sozusagen den Himmel auf Erden (Ansicht).

Als klarer Beweis ihrer Fähigkeiten wartet mitunter auch ein ansehnlicher Check auf den glücklichen Empfänger, den es lediglich einzulösen gilt. Alles was es zum grossen Gewinn und sprudelndem Geldsegen noch braucht, ist eine Rückmeldung – sowie die Überweisung von 40 bis 80 Franken für die angepriesene astrologische Hellseher-Studie und die ultimative persönliche Lotterie-Siegesnummer. Dabei fordert Dora: Be quick! Es gilt, keinen Moment zu verlieren. Denn wer nach magischen 13 Tagen noch nicht geantwortet hat, der hat das Glück verspielt.

Mit der Einbezahlung der Summe findet dieses allerdings so oder so sein Ende: Eine Sofia Dora gibt es nicht (da eine fiktive Person), den versprochenen Riesencheck auch nicht, und ein allfälliger Glückssegen dürfte ebenfalls auf andere Quellen zurückzuführen sein. Dafür kommt die Erkenntnis, dass das Vertrauen und die Hoffnungen von Menschen missbraucht wurden. Ein Vorgehen, das unlauter ist, wie die Dritte Kammer der Schweizerischen Lauterkeitskommission befand. Insbesondere widerspricht der Auftritt der Unternehmung unter der Bezeichnung «Sofia Dora» den Vorschriften über die Firmen-Gebrauchspflicht: Es muss mit der Firmenbezeichnung geworben werden und es dürfen keine tatsächlichen oder fiktiven Einzelpersonen vorgeschoben werden. Über die Begleichung des in der Werbung teilweise vorhandenen unbedingten Zahlungsversprechens müsste der schweizerische Zivilrichter befinden. Auch in den Empfängerländern Frankreich und England verletzen die Mailings von «Sofia Dora» diverse Regeln betreffend der Lauterkeit in der (Direkt-)Werbung, die somit unlauter und zu unterlassen sind. Die «Firma» hinter «Sofia Dora» hat den Beschluss der Schweizerischen Lauterkeitskommission ignoriert. Deshalb ist die Publikation des Beschlusses verfügt worden.