Nackt und gefesselt und dennoch nicht unlauter

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Eine Werbekampagne für die Boutique Lataa Style in Zürich war zwei Konsumentinnen aus Bremgarten unangenehm aufgefallen: Das Inserat zeigte in diversen ganzseitigen Sujets nackte Frauenkörper, die mit Seilen umspannt waren. Die beiden Beschwerdeführerinnen sahen darin eine entwürdigende und diskriminierende Darstellung und eine frauenverachtende Haltung. Sie ersuchten die Lauterkeitskommission um eine Verwarnung der Firma.

Die Dritte Kammer der Lauterkeitskommission hat sich eingehend mit der Anzeige befasst und die Klage aus folgenden Gründen abgewiesen:

Geschlechterdiskriminierend ist die Werbung laut Kommission nicht, da die Darstellung eine Grundaussage enthält, wonach Lataa Style die Frauen von den Fesseln des Modediktates befreien will. Bei dieser Aussage kann sich die Boutique auf die Meinungsäusserungsfreiheit berufen. Die Seile symbolisieren zu enge Kleider und stellen eine bildhafte Metapher dar, die ausserdem ästhetisch gelungen umgesetzt wurde.

Laut Kommission ist die Anzeige auch nicht sexistisch, denn zwischen dem Produkt und der das Geschlecht verkörpernden Person besteht ein natürlicher Zusammenhang.

Den Tatbestand der Unterwerfung insbesondere der Gewaltdarstellung konnte die Kommission ebenfalls nicht entdecken. Die Umsetzung nimmt Bezug zu einer offenbar in Japan verbreiteten Kunstform und die Kammer hat den künstlerischen Wert der Abbildung anerkannt.

Betreffend Gewalttätigkeit kommt die Kammer zum Schluss, dass die Anzeige den Tatbestand nach Art. 135 StGB nicht erfüllt, da in diesem Artikel eine Darstellung erheblicher physischer und psychischer Leiden vorausgesetzt wird. Das ist bei der Lataa Style-Werbung aber nicht der Fall.

Aufgrund dieser Argumentation hält die Lauterkeitskommission fest, dass sich die Boutique Lataa Style im Rahmen einer zulässigen Werbebotschaft bewegt, da weder eine Diskriminierung noch eine Gewaltanwendung vorliegt. Damit ist die Werbung auch nicht unlauter und die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen worden.