Fälle vor der Lauterkeitskommission

Nach Ablauf der Rekursfrist hat die Schweizerische Lauterkeitskommission die Urteile der Ersten Kammer auf der Homepage (www.lauterkeit.ch) veröffentlicht. Entsprechend dem aktuellen Trend gab es auch diesmal mehrere Beschwerden gegen sexistische Werbung.

Im letzten Jahr hat die Lauterkeitskommission, LK, beschlossen, die Fälle, welche sie zu beurteilen hat, nach abgelaufener Rekursfrist auf ihrer Homepage zu publizieren. Da es sich dabei nicht um eine eigentliche Sanktionsmassnahme handelt, werden die Firmen der Beschwerdegegner abgedeckt.

Die Fälle, welche die Erste Kammer zu behandeln hatte, waren mehrheitlich dem Thema Sexismus (Grundsatz Nr. 3.11) gewidmet. Von den vier zu diesem Sachverhalt eingereichten Beschwerden hiess die Kommission deren drei gut. Abgewiesen wurde eine Beschwerde, die sich gegen die Werbung für eine Castingshow eines TV-Senders gerichtet hatte.

Von insgesamt neun zu beurteilenden Beschwerden hat die Erste Kammer deren sechs als unlauter verurteilt. Ein Fall wurde zur Beurteilung an das Plenum weitergeleitet. Neben den drei sexistischen Fällen hiess die LK überdies die Beschwerde gegen die Werbung für ein Laser-Haarentfernungs-gerät gut, welche irreführende Behauptungen enthielt sowie eine Beschwerde im Zusammenhag mit einem Verkaufsgespräch, in welchem die Nennung des Kaufpreises umstritten war. Ebenfalls verurteilt wurde eine Firma, die es unterlassen hatte, im Internet die Angaben über den Preis ihrer Dienstleistung offensichtlich wahrnehmbar zu kommunizieren.

Die Fälle im Detail finden sich auf www.lauterkeit.ch unter «Entscheide».

Piero Schäfer
Pressesprecher Lauterkeitskommission