Zwei Buchstaben, die alles verändern
Erotikwerbung ist nicht grundsätzlich unlauter, wenn aber in der Darstellung bewusst Zweideutigkeit gesucht wird, kann dies den Tatbestand des Sexismus erfüllen.
Aus dem Tessin erhält die Schweizerische Lauterkeitskommission, SLK, ganz selten Beschwerden. Für einmal war es dann aber gleich ein Dutzend. Sie betrafen allerdings alle dasselbe Sujet: Ein Plakat, das für ein Internet-Erotikportal warb, hatte für einige Aufregung in der Sonnenstube geführt. Die Beschwerdeführer sahen in der Darstellung den Tatbestand der sexistischen Werbung als gegeben an, weil die abgebildete Frau als Objekt der Unterwerfung und Ausbeutung diene. Ausserdem verursache die bewusste typografische Veränderung im Text eine Zweideutigkeit, die ebenfalls zu verurteilen sei.
Die Zweite Kammer der SLK war nur teilweise der Meinung der Beschwerdeführer. Die bildhafte Umsetzung hält sie keineswegs für sexistisch, da zwischen dem leicht gekleideten, weiblichen Modell und der angebotenen Dienstleistung eines Internet-Erotikportals ein erkennbarer Zusammenhang besteht. Was die zweite Kritik betrifft, stimmte die SLK den Beschwerdeführenden jedoch bei: Dadurch, dass in der italienischen Headline «Scoprimi» (entdecke mich) die Buchstaben R und I praktisch ohne Zwischenraum gesetzt wurden, konnte man bei flüchtiger Betrachtung ein A erkennen und meinen, es heisse Scopami, was vulgär «bumse mich» bedeutet. Dazu schreibt die SLK: «Diesen typografischen Effekt hat die Beschwerdegegnerin offensichtlich beabsichtigt, deshalb ist die Beschwerde in diesem Zusammenhang gutzuheissen.» Die Werbetreibenden wurden aufgefordert, in Zukunft auf diese zweideutige und vulgäre Darstellung zu verzichten.
Weitere Beschlüsse der Zweiten Kammer.
Piero Schäfer
Pressesprecher Lauterkeitskommission