Werbe-E-Mails basierend auf einer Kundenbeziehung

Nach der Rechtsprechung der Lauterkeitskommission begründet das blosse Zustellen von Werbung noch keine Kundenbeziehung. Es muss sich um eine aktuelle, gegenwärtige Kundenbeziehung handeln. Ein vor mehr als drei Jahren zurückliegendes Vertragsverhältnis kann nicht mehr als rechtfertigende Kundenbeziehung dienen. Zudem darf nicht von einer impliziten Zustimmung ausgegangen werden, wenn sich der Empfänger nicht gegen die Zustellung ausspricht. Die Zulässigkeit der Zustellung (gültige, nicht widerrufene Einwilligung oder aktuelle, gegenwärtige Kundenbeziehung) muss bei jedem einzelnen Versand von Werbe-E-Mails gegeben sein.

Erste Kammer 150921, Fall Nr. 162/21