Von Swissness, Monstern und sexistischer Werbung
Nach Ablauf der Rekursfrist sind 15, von der Dritten Kammer behandelte Fälle auf der Homepage der Lauterkeitskommission aufgeschaltet worden. Sie betreffen unter anderen drei Beschwerden gegen die Verwendung des Schweizerkreuzes in der Werbung, eine Antipelzkampagne sowie drei Einsprachen wegen Sexismus.
Gemäss geltendem Wappenschutzgesetz ist die Benutzung des Schweizerkreuzes in der Werbung unzulässig. Gleichwohl wird dieses gestalterische Element in der Praxis häufig verwendet. Gemäss Grundsatz Nr. 2.1 der Schweizerischen Lauterkeitskommission ist die Verwendung unlauter, wenn nicht mindesten 50 % der Produktionskosten in der Schweiz anfallen. Im konkreten Fall ist dies unbestritten, weshalb die Beschwerde abgewiesen wurde.
Bemerkenswert auch die Beschwerde gegen eine Westschweizer Tierschutzgesellschaft. Sie hatte auf Plakaten mit vorwurfsvollen Sprüchen das Pelztragen angeprangert und pelztragende KonsumentInnen mit Monstern verglichen. Gemäss der Dritten Kammer ist nicht jede herabsetzende Äusserung unlauter. Dafür müsse sie vielmehr «unnötig verletzend» sein (Art. 3 lit. a UWG). Dies sei in diesem Fall nicht gegeben.
Die schon fast obligaten Beschwerden gegen sexistische Werbung betrafen zwei unterschiedliche Sachverhalte, welche auch unterschiedlich beurteilt wurden: Im einen Fall warb der Hersteller eines Pflanzenschutzmittels mit einer unbekleideten und nur teilweise abgedeckten Frau. Im anderen handelte es sich um Inserate in einem Fasnachtsführer respektive für eine Musikbar, in welcher während der Fasnacht «Erotik Dance» vorgeführt wird.
Verurteilt wurde die erste der drei Beschwerden, weil zwischen dem Pflanzenschutzmittel und einer unbekleideten Frau kein natürlicher Zusammenhang besteht (Art. Nr. 3.11 der Grundsätze der LK), die Person wurde lediglich als Blickfang eingesetzt.
Weitere Fälle betrafen irreführende Vertragsformulare und Belästigung durch Fax und Telefon, welche von der Kommission als unlauter im Sinne des Grundsatzes Nr. 4.4 Ziff 2 (aggressive Verkaufsmethoden im Fernabsatz) verurteilt wurden.
Piero Schäfer
Pressesprecher Lauterkeitskommission