Stiftungsratssitzung 2023

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Anlässlich seiner diesjährigen Jahressitzung hat der Stiftungsrat der Stiftung für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation den Jahresbericht 2022 der Schweizerischen Lauterkeitskommission abgenommen.

Mit grossem Bedauern haben der Stiftungsrat und sämtliche Mitglieder der Lauterkeitskommission vom schweren Skiunfall des Kommissionspräsidenten, Herrn Nationalrat Philipp Kutter, Kenntnis genommen. Wir wünschen der ganzen Familie Kutter weiterhin viel Kraft und Zuversicht!

Die Geschäftslast der Lauterkeitskommission pendelte sich weiter auf hohem Niveau ein. Und wie schon in der Vergangenheit wurden rund die Hälfte der Beschwerden im ordentlichen Verfahren gutgeheissen. Aufgrund der heutigen Mediennutzung ist kaum erstaunlich, dass der Medienkanal «Internet/E-Mail» die meisten Beschwerden generierte. Rund ein Drittel der Beschwerden stammten aus diesem Bereich. Zunehmend sind auch Beschwerden, welche sich gegen kommerzielle Kommunikation in den sozialen Medien richten.

Wiederum sind im Tätigkeitsbericht einzelne, exemplarische Entscheide aufgeführt. Dabei ist festzuhalten, dass es sich beim Beschwerdeverfahren vor der Lauterkeitskommission um einfaches, summarisches Verfahren handelt, in welchem keine umfangreiche Beweisabnahme stattfindet wie vor den staatlichen Gerichten. Immer wieder muss sich die SLK mit der Vorfrage beschäftigen, welchen konkreten Sinngehalt Werbeaussagen haben. Dies beurteilt sich nach dem Verständnis der angesprochenen Durchschnittsadressaten. Beispielsweise fragte sich, welche Bedeutung dem Begriff „Outdoor“ im Rahmen einer Rabattaktion zukommt. Der Begriff sei zwar gemäss SLK unpräzise, damit aber nicht gleichzeitig irreführend. Ein Durchschnittsadressat habe sich entsprechend mit dem Angebot des Anbieters auseinanderzusetzen, um zu erkennen, was unter die Rabattaktion falle. In einem anderen Entscheid hat die SLK festgehalten: Wer eine Facebookseite erstellt, um darüber Verkäufe zu tätigen, hat die Pflicht, Angaben über seine Identität uns seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen (sog. Impressumspflicht).

Weitere interessante Fälle und sonstige Informationen zur Lauterkeitskommission sind im vollständigen Tätigkeitsbericht einsehbar.