SLK verzeichnet Rekord an Beschwerdeverfahren

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Noch nie hat die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) so viele Beschwerdeverfahren geführt wie im vergangenen Jahr. Weltweit Aufmerksamkeit erhalten hat der Entscheid der SLK im Zusammenhang mit der Kommunikation eines grossen Sportverbandes. Aber auch die neue Richtlinie zum «Green Marketing», welche die SLK erarbeitet hat, wurde mit Interesse aufgenommen.

An der Jahressitzung der Stiftung für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation hat der Stiftungsrat den Tätigkeitsbericht 2023 der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) abgenommen. 2023 war für die SLK ein Rekordjahr. 124 Beschwerdeverfahren hat sie durchgeführt – 40% mehr als im Vorjahr. In den letzten drei Jahren hat sich die Anzahl der Beschwerdeverfahren auf hohem Niveau gehalten. Der langjährige Durchschnitt der Zahl der Beschwerdeverfahren liegt bei rund 90 pro Jahr. Etwas mehr als die Hälfte, rund 54% der Beschwerden, hat die SLK gutgeheissen. Dies entspricht gegenüber den Vorjahren einer leichten Zunahme.

Am meisten Beschwerden im Bereich Lebensmittel/Getränke

Die meisten Beschwerden drehten sich um klassische Konsumententhemen. Mit 14% hatte der Bereich Lebensmittel/ Getränke den höchsten Anteil der Beschwerden zu verzeichnen, gefolgt von den Branchen Haus/Garten (10.5%) und Freizeit/Touristik/Hotel/Restaurant (9.9%). Zunahmen von Beschwerden gegenüber dem Vorjahr waren in den Bereichen Pharma/Gesundheit und Alkohol/Tabak festzustellen. Bei den Medien bleibt der Bereich Internet/E-Mail mit Abstand der Spitzenreiter (37.6%), gefolgt von Direktmarketing (23.8%) und Aussenwerbung (9.5%). Eine stetige Steigerung der Beschwerdezahlen verzeichnet der Bereich Soziale Medien, der erst seit 2021 separat gemessen wird und heuer einen Anteil von rund 8.5% aller Beschwerden ausmacht.

Internationales Interesse an Beschwerde zu Klimaneutralität eines Sportturniers

International für Aufsehen gesorgt hat, dass die Lauterkeitskommission eine Beschwerde gegen die Kommunikation eines Sportverbandes über die Klimaneutralität eines Sportturniers gutgeheissen hat. Weltweit berichteten Medien über diesen Entscheid. Inzwischen ist er rechtskräftig.

Von der Öffentlichkeit ebenfalls mit Interesse aufgenommen wurde die neue Richtlinie zur «Kommerziellen Kommunikation mit Umweltbezug / mit Umweltargumenten», welche die SLK erarbeitet hat. Sie stellt klar, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, wenn ein Unternehmen mit Umweltargumenten wirbt, also Green Marketing betreibt.

Wiederum sind im Tätigkeitsbericht einzelne, exemplarische Entscheide aufgeführt. Dabei ist festzuhalten, dass es sich beim Beschwerdeverfahren vor der Lauterkeitskommission um ein einfaches, summarisches Verfahren handelt, in welchem keine umfangreiche Beweisabnahme stattfindet wie vor den staatlichen Gerichten.

Weitere interessante Fälle und sonstige Informationen zur Lauterkeitskommission sind im vollständigen Tätigkeitsbericht einsehbar.

Anja Kutter
SLK Medienstelle